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Neuer Grundsteuer-Hebesatz ab 01.01.2025

10. Dezember 2024 Aktuelle Meldungen

In der Sitzung vom 19.11.2024 hat der Gemeinderat neue Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen. Diese treten zum 01.01.2025 in Kraft und gelten wie folgt:

  • Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft): 690 %
  • Grundsteuer B (Grundstücke): 830 %

Auswirkungen der Grundsteuerreform:

Die Grundsteuerreform soll im Wesentlichen aufkommensneutral gestaltet werden, das heißt, das Gesamtaufkommen der Grundsteuer bleibt im Vergleich zu 2024 unverändert. Allerdings kann es durch die Reform zu sogenannten „Belastungsverschiebungen“ kommen. Diese ergeben sich aus den neuen Bewertungsgrundlagen und wirken sich unterschiedlich auf die verschiedenen Grundstücksarten und -lagen aus.

Daher gilt:

  • Manche Grundstückseigentümer werden ab 2025 mehr Grundsteuer zahlen.
  • Andere werden weniger Grundsteuer zahlen.

Belastungsverschiebungen sind eine Folge der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils und treten in allen Grundsteuermodellen auf.

Berechnung Ihrer Grundsteuer

Die konkrete Höhe Ihrer Grundsteuer ergibt sich durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrags mit dem neuen Hebesatz:

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz

Der Grundsteuermessbetrag wurde Ihnen bereits vom Finanzamt per Bescheid mitgeteilt. Mit diesem Wert und dem neuen Hebesatz können Sie Ihre Grundsteuer selbst berechnen.

Bitte beachten Sie: Die Höhe des Hebesatzes allein gibt keinen direkten Aufschluss darüber, ob Sie künftig mehr oder weniger Grundsteuer zahlen. Auch spiegelt er nicht wider, ob die Gemeinde insgesamt mehr, weniger oder gleich viel an Grundsteuer einnimmt.

Weitere Informationen

  • Ein Dokument mit den wichtigsten Fragen zur Grundsteuer steht Ihnen hier zur Verfügung.
  • Weitere Informationen finden Sie außerdem auf der offiziellen Webseite: www.Grundsteuer-BW.de.

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