Informationen zur Schöffen- und Jugendschöffenwahl
Im Herbst 2023 werden wieder neue Schöff:innen- und Jugendschöff:innen für die Amtsperiode 2024 – 2028 gewählt. Die Stadtverwaltung Weikersheim erstellt hierzu Vorschlagslisten. Bei Interesse können Sie sich mit dem Bewerbungsformular bei der - Stadt Weikersheim, Ordnungsamt, Marktplatz 7, 97990 Weikersheim - bewerben.
Die schöffenrichterliche Tätigkeit ist eine verantwortungsvolle und besonders bedeutsame ehrenamtliche Tätigkeit in unserer Gesellschaft. Schöffinnen und Schöffen haben im Rahmen dieser Tätigkeit die Möglichkeit, ihre Wertungen, ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte einzubringen. Sie wirken neben den Berufsrichter:innen gleichberechtigt an der Rechtsprechung mit und tragen somit die gleiche Verantwortung für den Urteilsspruch Schöff:innen sollen unvoreingenommen und unbeeinflusst sein, ihre Lebenserfahrung und ihren gesunden Menschenverstand einbringen.