Weikersheim im Main-Tauber-Kreis verfügt über eine sehr hohe Lebensqualität sowie ein umfangreiches soziales und kulturelles Angebot. Als Wirtschaftsstandort ist der Main-Tauber-Kreis auf dem Weltmarkt ebenso vertreten wie in der heimischen Umgebung. Die Stadt ist ein aufstrebender Wirtschaftsstandort – in Weikersheim und dem näheren Umkreis sind viele kleinere und größere Wirtschaftsunternehmen unterschiedlicher Branchen ansässig, weshalb die Arbeitslosenquote bei nur 3,1 Prozent (Stand: März 2020) liegt. Weikersheim ist mit seinem umfangreichen Betreuungs- und Schulangebot sowie vielen Freizeitmöglichkeiten ein idealer Wohnort für Familien.
Weikersheim ist die fünftgrößte Stadt des Main-Tauber-Kreises und liegt verkehrsgünstig in der Nähe der Autobahnen A7, A81 und A3 zwischen Würzburg und Heilbronn an der B 19. Weikersheim ist Haltepunkt der Deutschen Bahn; nur wenige Minuten entfernt in Niederstetten liegt ein neu ausgebauter Landeplatz für Flugzeuge mittlerer Größe.
Die Stadt Weikersheim und die Ortsteile Elpersheim und Laudenbach sind Haltestellen der Deutschen Bahn. Für den Busverkehr ist die Verkehrsgesellschaft Main-Tauber mbH (VGMT) verantwortlich. Seit dem 1. April 2003 ist der Main-Tauber-Kreis tariflich in den Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN GmbH) integriert, so dass die Fahrgäste in einem erheblich erweiterten Tarifgebiet mit Bus und Bahn mobil sind.
Die Stadt Weikersheim verfügt über ein breites Angebot an Einrichtungen von der Kleinkind- bis zur Schulkindbetreuung. Weitere Informationen finden Sie unter Einrichtungen.
Die Kernstadt wird geprägt durch das Schloss und den Schlossgarten, 2019 wurde zudem die TauberPhilharmonie - ein Konzert- und Veranstaltungshaus - am Ortseingang eröffnet. Rad- und Wanderwege erschließen die Umgebung und das liebliche Taubertal. Weikersheim legt einen großen Schwerpunkt auf Kunst und Kultur. Viele hochkarätige Konzerte, Kabarett und Kleinkunst, aber auch Ausstellungen im öffentlichen Raum gibt es hier zu erleben. Zudem ist die Stadt Sitz der Jeunesses Musicales Deutschland und übernimmt damit eine Sonderstellung. Die örtlichen Vereine tragen zu einem breiten Angebot an Sport- und Freizeitmöglichkeiten bei.
Amtliche Bekanntmachung 10.03.2023
Bebauungsplan „Freiflächenfotovoltaik Neubronn Oberndorfer Weg“
Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Weikersheim hat 28.02.2022 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans Sondergebiet "Freiflächenfotovoltaik Neubronn Oberndorfer Weg" und den Vorentwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Das Plangebiet befindet sich im Südosten des Stadtgebiets Weikersheim. Der Geltungsbereich liegt südöstlich von Neubronn. Es umfasst das Flurstück 681 der Gemarkung Neubronn mit einer Grundstücksgröße von ca. 4,3 ha an der K2857 Neubronn-Oberndorf.
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie der örtlichen Bauvorschriften ist der Lageplan vom 28.02.2023 maßgebend, gefertigt von Büro Klärle aus Weikersheim-Schäftersheim.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Vorentwurf des Bebauungsplans liegt vom 20.03. bis einschließlich 21.04.2023 im Rathaus der Stadt Weikersheim, Marktplatz 7, 97990 Weikersheim, Flur 2. OG während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.
Für den Bebauungsplan Sondergebiet „Freiflächenfotovoltaik Neubronn Oberndorfer Weg“ ist ein Umweltbericht in geeignetem Umfang notwendig. Eine Ausnahme nach § 13 BauGB liegt nicht vor. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Teil der Begründung und der öffentlichen Auslegung. Zusätzlich wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) angefertigt, sie liegt ebenfalls öffentlich mit aus.
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen beim Planungsbüro Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH, Bachgasse 8, 97990 Weikersheim, Tel: 0 79 34/99 288-0 und schriftlich oder mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail an bauamt@weikersheim.de bei der Stadt Weikersheim, Marktplatz 7, 97990 Weikersheim abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Da das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Weikersheim, 10.03.2023
gez. Nick Schuppert, Bürgermeister
5 - spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Der Gemeinderat der Stadt Weikersheim hat 15.12.2022 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans Sondergebiet "Freiflächenfotovoltaik Neubronn Wüstenhube" und den Vorentwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Das Plangebiet befindet sich im Südosten des Stadtgebiets Weikersheim. Der Geltungsbereich liegt südöstlich von Neubronn. Es umfasst das Flurstück 723 der Gemarkung Neubronn mit einer Grundstücksgröße von ca. 3,06 ha.
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie der örtlichen Bauvorschriften ist der Lageplan vom 15.12.2022 maßgebend, gefertigt von ‚Die Naturschutzplaner GmbH‘ aus Heilbronn.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Vorentwurf des Bebauungsplans liegt vom 23.01. bis einschließlich 20.02.2023 im Rathaus der Stadt Weikersheim, Marktplatz 7, 97990 Weikersheim, Flur 2. OG während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.
Für den Bebauungsplan Sondergebiet „Freiflächenfotovoltaik Neubronn Wüstenhube“ ist ein Umweltbericht in geeignetem Umfang notwendig. Eine Ausnahme nach § 13 BauGB liegt nicht vor. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Teil der Begründung und der öffentlichen Auslegung. Zusätzlich wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) angefertigt, sie liegt ebenfalls öffentlich mit aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Planungsbüro Die Naturschutzplaner GmbH, Nürnberger Straße 28, 74074 Heilbronn, Tel: 0 71 31 / 12 45 031 und schriftlich oder mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail an bauamt@weikersheim.de bei der Stadt Weikersheim, Marktplatz 7, 97990 Weikersheim abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Da das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Des Weiteren stehen die Planunterlagen auf dem zentralen Internetportal des Landes https://www.uvp-verbund.de gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB zur Verfügung.
Weikersheim, 13.01.2023
gez. Nick Schuppert, Bürgermeister
Der Gewerbepark "Tauberhöhe" liegt südlich der Stadt Weikersheim auf der Hochfläche über dem Tauber- und Vorbachtal. Hier verbindet sich hohe Umweltqualität mit einer günstiger Topographie, offene Landschaft mit guten Verkehrsanbindungen.
Im Regionalplan ist der Gewerbepark als regional bedeutsamer Schwerpunkt für Industrie- und Dienstleistungseinrichtungen eingetragen.
Daten und Fakten:
Für die Stadt Weikersheim ist der Gewerbepark "Tauberhöhe" ein zentraler Baustein zur Verbesserung der örtlichen Situation für die heimischen Unternehmen, allem voran in den Bereichen Handwerk und Dienstleistung. Durch den Gewerbepark werden Neuansiedlungen und Betriebsverlagerungen unterstützt.
Aber auch für potentielle Existenzgründer stehen maßgeschneiderte Flächen zur Verfügung, eingebettet in ein individuelles kommunales Förderkonzept, das durch die vielfältigen Programme des Landes und des Bundes ergänzt wird. Besonderes Augenmerk wird zudem auf die ökologischen, landschaftspflegerischen und städtebaulichen Belange gelegt, denn die Stadt Weikersheim misst den sogenannten "weichen Faktoren" im harten Wettbewerb der Standorte immer höhere Bedeutung zu.
Der Gewerbepark "Tauberhöhe" ist in einem gesamten Zusammenhang zu sehen, bei dem die Stadt Weikersheim für das Land Baden-Württemberg ein Modell zur Sicherung und Aktivierung von hochqualifizierten Arbeitsplätzen umsetzt. Mit dem Gewerbepark hat die Stadt Weikersheim in die Zukunft investiert und einen weiteren wichtigen Schritt für die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen unternommen.
Für die Versorgung mit Gas und Strom in Weikersheim sind verschiedene Anbieter zuständig. Die Wasserversorgung erfolgt über den Eigenbetrieb Wasserversorgung der Stadt Weikersheim.
Weitere Infos
Der Handels- und Gewerbeverein Weikersheim sieht sich als Partner und Bindeglied der Unternehmerinnen und Unternehmer und der Region. Er unterstützt bei der Betriebsgründung und setzt sich durch Aktivitäten und Veranstaltungen für die Attraktivität des Standorts Weikersheim für Unternehmen ein.
Handels- und Gewerbeverein Weikersheim