Weikersheim im Main-Tauber-Kreis verfügt über eine sehr hohe Lebensqualität sowie ein umfangreiches soziales und kulturelles Angebot. Als Wirtschaftsstandort ist der Main-Tauber-Kreis auf dem Weltmarkt ebenso vertreten wie in der heimischen Umgebung. Die Stadt ist ein aufstrebender Wirtschaftsstandort – in Weikersheim und dem näheren Umkreis sind viele kleinere und größere Wirtschaftsunternehmen unterschiedlicher Branchen ansässig, weshalb die Arbeitslosenquote bei nur 3,1 Prozent (Stand: März 2020) liegt. Weikersheim ist mit seinem umfangreichen Betreuungs- und Schulangebot sowie vielen Freizeitmöglichkeiten ein idealer Wohnort für Familien.
Weikersheim ist die fünftgrößte Stadt des Main-Tauber-Kreises und liegt verkehrsgünstig in der Nähe der Autobahnen A7, A81 und A3 zwischen Würzburg und Heilbronn an der B 19. Weikersheim ist Haltepunkt der Deutschen Bahn; nur wenige Minuten entfernt in Niederstetten liegt ein neu ausgebauter Landeplatz für Flugzeuge mittlerer Größe.
Die Stadt Weikersheim und die Ortsteile Elpersheim und Laudenbach sind Haltestellen der Deutschen Bahn. Für den Busverkehr ist die Verkehrsgesellschaft Main-Tauber mbH (VGMT) verantwortlich. Seit dem 1. April 2003 ist der Main-Tauber-Kreis tariflich in den Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN GmbH) integriert, so dass die Fahrgäste in einem erheblich erweiterten Tarifgebiet mit Bus und Bahn mobil sind.
Die Stadt Weikersheim verfügt über ein breites Angebot an Einrichtungen von der Kleinkind- bis zur Schulkindbetreuung. Weitere Informationen finden Sie unter Einrichtungen.
Die Kernstadt wird geprägt durch das Schloss und den Schlossgarten, 2019 wurde zudem die TauberPhilharmonie - ein Konzert- und Veranstaltungshaus - am Ortseingang eröffnet. Rad- und Wanderwege erschließen die Umgebung und das liebliche Taubertal. Weikersheim legt einen großen Schwerpunkt auf Kunst und Kultur. Viele hochkarätige Konzerte, Kabarett und Kleinkunst, aber auch Ausstellungen im öffentlichen Raum gibt es hier zu erleben. Zudem ist die Stadt Sitz der Jeunesses Musicales Deutschland und übernimmt damit eine Sonderstellung. Die örtlichen Vereine tragen zu einem breiten Angebot an Sport- und Freizeitmöglichkeiten bei.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde im Gemeinderat der Stadt Weikersheim am 19.09.2024 beschlossen und die Durchführung der öffentlichen Auslegung im Amtsblatt am 11.10.2024 veröffentlicht. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.
Nachfolgend sind alle Unterlagen einzusehen:
Der Gewerbepark "Tauberhöhe" liegt südlich der Stadt Weikersheim auf der Hochfläche über dem Tauber- und Vorbachtal. Hier verbindet sich hohe Umweltqualität mit einer günstiger Topographie, offene Landschaft mit guten Verkehrsanbindungen.
Im Regionalplan ist der Gewerbepark als regional bedeutsamer Schwerpunkt für Industrie- und Dienstleistungseinrichtungen eingetragen.
Daten und Fakten:
Für die Stadt Weikersheim ist der Gewerbepark "Tauberhöhe" ein zentraler Baustein zur Verbesserung der örtlichen Situation für die heimischen Unternehmen, allem voran in den Bereichen Handwerk und Dienstleistung. Durch den Gewerbepark werden Neuansiedlungen und Betriebsverlagerungen unterstützt.
Aber auch für potentielle Existenzgründer stehen maßgeschneiderte Flächen zur Verfügung, eingebettet in ein individuelles kommunales Förderkonzept, das durch die vielfältigen Programme des Landes und des Bundes ergänzt wird. Besonderes Augenmerk wird zudem auf die ökologischen, landschaftspflegerischen und städtebaulichen Belange gelegt, denn die Stadt Weikersheim misst den sogenannten "weichen Faktoren" im harten Wettbewerb der Standorte immer höhere Bedeutung zu.
Der Gewerbepark "Tauberhöhe" ist in einem gesamten Zusammenhang zu sehen, bei dem die Stadt Weikersheim für das Land Baden-Württemberg ein Modell zur Sicherung und Aktivierung von hochqualifizierten Arbeitsplätzen umsetzt. Mit dem Gewerbepark hat die Stadt Weikersheim in die Zukunft investiert und einen weiteren wichtigen Schritt für die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen unternommen.
Nachstehend finden Sie die Ausschreibung ELR-Jahresprogrammes 2024
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Förderschwerpunkte
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören.
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten unter Verwendung CO2-speichernder Baustoffe), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Gefragt sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen.
CO2-Speicherzuschlag
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann in definierten Fällen einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.
Antragsteller
können neben Privatpersonen auch kleine Unternehmen und Vereine sein.
Antragstellung
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte und das im Jahr 2024 begonnen werden soll, so wenden Sie sich an Frau Ulrike Wittfeld, Tel. 07934/102-25, E-Mail: ulrike.wittfeld@weikersheim.de.Die Unterlagen zur Antragstellung müssen bis spätestens 15.09.2023 bei der Stadt Weikersheim eingegangen sein
Wichtig: Das MLR entscheidet im Frühjahr 2024, welche beantragten Projekt gefördert werden. Davor darf mit den Projekten nicht begonnen werden! Der Bauantrag sollte bis dahin jedoch genehmigt sein, damit mit der Umsetzung zeitnah begonnen werden kann.
Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie auch unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/
Für die Versorgung mit Gas und Strom in Weikersheim sind verschiedene Anbieter zuständig. Die Wasserversorgung erfolgt über den Eigenbetrieb Wasserversorgung der Stadt Weikersheim.
Weitere Infos
Der Handels- und Gewerbeverein Weikersheim sieht sich als Partner und Bindeglied der Unternehmerinnen und Unternehmer und der Region. Er unterstützt bei der Betriebsgründung und setzt sich durch Aktivitäten und Veranstaltungen für die Attraktivität des Standorts Weikersheim für Unternehmen ein.
Handels- und Gewerbeverein Weikersheim