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Amtierender Bürgermeister

 

Der Bürgermeister einer Kommune wird in Baden-Württemberg direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt gewählt. Die Amtsperiode beträgt acht Jahre. Er ist Chef der Verwaltung und Vorsitzender des Gemeinderates.
Am 5. Februar 2022 trat Nick Schuppert sein Amt als Bürgermeister an.

Grußwort des Bürgermeisters

Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage,
herzlich willkommen auf der Homepage der Stadt Weikersheim!

Anhand vielfältiger Informationen und Orientierungshilfen möchten wir Ihnen unsere Stadt Weikersheim in den unterschiedlichen Themenbereichen näherbringen. Wir hoffen, Ihnen mit dieser Internetseite viele Fragen beantworten zu können und Lust auf unsere Stadt zu machen. Gerne stehe ich gemeinsam mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch persönlich für Ihre Anliegen und Fragen zur Verfügung.

Weikersheim ist eine aktive, vitale und attraktive Stadt. Die hohe Lebensqualität ergibt sich aus der landschaftlich reizvollen Lage, den guten Verkehrsverbindungen, einer guten Infrastruktur und den vielfältigen Freizeitmöglichkeiten, dem kulturellen wie sportlichen Angebot.

Viel Spaß beim Erkunden unserer Homepage wünscht Ihnen

Ihr

Nick Schuppert

 

 

 

Kommunale Politik Der Gemeinderat

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Es liegt in seiner Zuständigkeit, über alle die Stadt Weikersheim betreffenden Angelegenheiten zu beschließen, es sei denn, der Bürgermeister ist zuständig. Der Weikersheimer Gemeinderat in seiner jetzigen Besetzung hat eine fünfjährige Amtszeit. Jede der acht Weikersheimer Teilorte wird zudem von einem Ortsvorsteher vertreten. Die Ortschaftsräte werden in alle wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaften betreffen, eingebunden. Die letzte Kommunalwahl war am 9. Juni 2024.

Die Mitglieder des Gemeinderats setzen sich in verschiedenen Ausschüssen und Gremien zusammen. Diese sind:
Technischer Ausschuss (10 Mitglieder)
Verwaltungsausschuss (10 Mitglieder)
Ausschuss Musikakademie Schloss Weikersheim (6 Mitglieder)
Kindergarten-Ausschuss, Schul-Ausschuss, Eigenbetriebs-Beteiligung, Partnerschaftskomitee

Darüber hinaus stellt der Gemeinderat Vertreter*innen für die Verbandsversammlung der Musikschule Hohenlohe sowie für die Kommunalanstalt TauberPhilharmonie AöR.

Gemeinderäte und Ortsvorsteher

Der Gemeinderat besteht aus 20 Personen - davon 1 Ausgleichssitz aufgrund unechter Teilortswahl - und dem stimmberechtigten Vorsitzenden Bürgermeister Nick Schuppert. Seine StellvertreterInnen sind: Norbert Beck (CDU), Anja Lotz (SPD), Nicole Herrmann (BLW), Osmund Schneider (GO) und Lukas Schäfer (CDU). Hinzu kommen acht Ortsvorsteher aus den Teilorten.

CDU (Christlich Demokratische Union)

Bei der letzten Kommunalwahl im Juni 2024 erzielte die CDU 46,64% und stellt neun Sitze im Gemeinderat:

Michel, Dr. Joachim – Weikersheim
Beck, Norbert – Weikersheim
Schäfer, Lukas – Weikersheim
Bauer, Marcel – Weikersheim 
Fricke, Jürgen – Weikersheim
Rösch, Peter – Weikersheim-Schäftersheim
Haas, Hans-Joachim – Weikersheim-Elpersheim 
Hein, Waldemar – Weikersheim-Neubronn 
Treml, Heike – Weikersheim-Laudenbach

SPD/UB (Sozialdemokratische Partei Deutschlands / Unabhängige Bürger)

Bei der letzten Kommunalwahl im Juni 2024 erzielten SPD/UB 19,22% und stellen vier Sitze:

Herold, Ludwig – Weikersheim 
Seyfer, Martina – Weikersheim 
Lotz, Anja – Weikersheim-Elpersheim 
Klärle, Carl – Weikersheim-Schäftersheim 

BLW (Bürgerliste-Weikersheim)

Bei der letzten Kommunalwahl im Juni 2024 erzielte die BLW 18,65% und stellt vier Sitze:

Vossler, Jürgen – Weikersheim 
Herrmann, Nicole – Weikersheim
Pommert, Marco – Weikersheim-Schäftersheim
Diemer, Josef – Weikersheim-Laudenbach

GO (GO! Grün und Offen Wählervereinigung)

Bei der letzten Kommunalwahl im Juni 2024 erzielte die GO 15,50% und stellt drei Sitze:

Heiligers, Elisa – Weikersheim
Kütt, Alexander – Weikersheim
Schneider, Osmund – Weikersheim-Schäftersheim
 

Ortsvorsteher

Die Ortsvorsteher beraten die ört­li­che Ver­wal­tung und sind zu wich­ti­gen, die Ort­schaft be­tref­fen­den An­ge­le­gen­hei­ten zu hö­ren. Sie haben ein Vor­schlags­recht in al­len An­ge­le­gen­hei­ten, wel­che die Teilorte be­tref­fen.

Elpersheim: Haas, Hans-Joachim
Haagen: Feidel, Marco
Honsbronn: Dertinger, Franz Josef
Laudenbach: Rüttler, Martin
Nassau: Kröttinger, Kurt
Neubronn: Gehringer, Oswald
Queckbronn: Thomas, Martina
Schäftersheim: Lang, Markus

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Aus dem Gemeinderat - Beschlüsse aus dem Jahr 2024

Hier finden Sie die Tagesordnungen und Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse

Tagesordnung und Beschlüsse der GR-Sitzung vom 25.01.2024
Tagesordnung und Beschlüsse der GR-Sitzung vom 22.02.2024
Tagesordnung der TA-Sitzung am 07.03.2024
Tagesordnung und Beschlüsse der GR-Sitzung vom 21.03.2024
Tagesordnung der GR-Sitzung am 25.04.2024
Tagesordnung der GR-Sitzung am 18.07.2024
Tagesordnung der GR-Sitzung am 23.07.2024 - Konstituierende Gemeinderatssitzung
Tagesordnung und Beschlüsse der GR-Sitzung vom 19.09.2024

Aus dem Gemeinderat - Beschlüsse aus dem Jahr 2023

Hier finden Sie die Tagesordnungen und Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse

Tagesordnung und Beschlüsse der GR-Sitzung vom 26. Januar 2023
Tagesordnung und Beschlüsse der GR-Sitzung vom 28. Februar 2023
Tagesordnung und Beschlüsse der GR-Sitzung vom 23. März 2023
Tagesordnung und Beschlüsse der GR-Sitzung vom 27. April 2023
Tagesordnung und Beschlüsse der GR-Sitzung vom 25. Mai 2023
Tagesordnung und Beschlüsse der GR-Sitzung vom 29. Juni 2023
Tagesordnung und Beschlüsse der GR-Sitzung vom 18. Juli 2023
Tagesordnung und Beschlüsse der GR-Sitzung vom 21. September 2023
Tagesordnung und Beschlüsse der GR-Sitzung vom 26. Oktober 2023
Tagesordnung und Beschlüsse der GR-Sitzung vom 23. November 2023
Tagesordnung und Beschlüsse der GR-Sitzung vom 14. Dezember 2023

Aus dem Gemeinderat - Beschlüsse aus dem Jahr 2022

Hier finden Sie die Tagesordnungen und Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse.

Tagesordnung und Beschlüsse der GR-Sitzung vom 15. Dezember 2022

Tagesordnung

 

1.) Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Stadt

In nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse
Amtsblatt der Stadt Weikersheim - Erhöhung des Bezugspreises

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen:
Der von der Firma Druckpunkt GmbH aus Schäftersheim beantragten Erhöhung des Bezugspreises für das Amtsblatt der Stadt Weikersheim ab Januar 2023 auf 12,50 EUR pro Quartal einschließlich Zustellgebühr und Umsatzsteuer wird zugestimmt.
Die letzte Preisanpassung fand zum 01.01.2015 statt; seit dieser Zeit gab es deutliche Preissteigerungen in allen Bereichen wie Materialpreise, Lohnkosten für die Austräger (Mindestlohn!), Energie-, Service- und Logistikkosten.

Allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Stadt
Förderbescheid für „Neues Wohnen auf der Bismarckstraße“

Die Stadt hat vom Ministerium für Landentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg einen Förderbescheid in Höhe von 22.197 € für das im Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ beantragte Projekt „Aus 2 mach 1 – Neues Wohnen auf der Bismarckstraße“ (Planungskosten) erhalten.

 

2.) Musikschule Hohenlohe
- Bericht des Schulleiters Herr Straßer

Der Gemeinderat nimmt den Bericht von Herrn Straßer zur Kenntnis.

 

3.) Bebauungsplan „Freiflächenfotovoltaik Neubronn Wüstenhube“
- Vorstellung und Billigung des Planentwurfs des Bebauungsplanes und Beschluss über die Durchführung und Form der frühzeitigen Beteiligung

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Dem Vorentwurf des Bebauungsplanes „Freiflächenfotovoltaik Neubronn Wüstenhube“ sowie den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften mit Stand 15.12.2022 wird zugestimmt.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer vierwöchigen Planauslage im Stadtbauamt des Rathauses Weikersheim sowie online auf der Homepage der Stadt Weikersheim durchzuführen und die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu bitten.

 

4.) Radwegbrücke Elpersheim
a) Antrag auf Darstellung der Kosten für eine Alternative
b) Antrag auf Prüfung der Fördermöglichkeit einer neuen Rad- und Fußwegbrücke

Der Gemeinderat lehnt den nachfolgenden, von der Verwaltung vorformulierten Beschlussvorschlag mit 11 Nein-Stimmen und 10-Ja-Stimmen mehrheitlich ab:
Die Verwaltung wird beauftragt zeitnah eine förderfähige Bauplanung zu erstellen und mit dem Fördergeber/Fachbehörden in Kontakt zu treten.
Auf Grundlage des daraus resultierenden Ergebnisses wird dem Gremium eine aktuelle Kostenermittlung vorgestellt und über die Antragstellung entschieden.

 

5.) Eigenbetrieb Abwasser
- Gebührenkalkulation 2023-2025 für Schmutz- und Niederschlagswasser

Der Gemeinderat beschließt jeweils einstimmig:
a) Der Gemeinderat stimmt der Gebührenkalkulation 2023 – 2025 und den dort formulierten Beschlussvorschlägen zu.
b) Der Gemeinderat beschließt die fünfte Satzung der Änderung der Abwassersatzung der Stadt Weikersheim wie von der Verwaltung vorgelegt.

 

6.) Ernennung von Frau Michaela Knapp zur Standesbeamtin des Standesamtsbezirks Weikersheim
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

Die Verwaltung bestellt Frau Michaela Knapp mit Wirkung zum 16.12.2022 zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Weikersheim.

 

7.) Feuerwehrwesen
- Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags mit dem Landkreis Main-Tauber-Kreis zur Regelung der Überlandhilfe der Feuerwehren gemäß § 26 Feuerwehrgesetz

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Der Gemeinderat der Stadt Weikersheim stimmt dem Abschluss des o.g. öffentlich-rechtlichen Vertrages der Stadt Weikersheim mit dem Landkreis Main-Tauber-Kreis zu.

 

8.) Annahme von Spenden an die Kommune
- Beschluss gemäß § 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Es werden 6 Großspenden mit einer Summe von 3.161,14 € und 25 Kleinspenden mit einer Summe von 2.022,98 € durch einstimmigen Beschluss angenommen.

Tagesordnung und Beschlüsse der GR-Sitzung vom 17. November 2022

Tagesordnung

 

1.) Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Stadt

In nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse
Es gab keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse, die bekanntgegeben werden müssen.

Allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Stadt
LEADER Hohenlohe-Tauber
Das Aktionsgebiet Hohenlohe-Tauber gehört wieder zu den ausgewählten LEADER-Aktionsgruppen im Land Baden-Württemberg in der neuen Förderperiode 2023-2027. Dem LEADER-Verein Hohenlohe-Tauber stehen für die nächsten 5 Jahre rund 2,3 Mio. € aus EU-Mitteln zur Verfügung. Hierzu kommen nochmals 625.000 € vom Land. Es sollen Projekte gefördert werden, die den ländlichen Raum voranbringen und die dort lebenden Menschen unterstützen. Einen besonderen Schwerpunkt bilden die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung sowie weiterhin die Grundversorgung mit regionalen Produkten vor Ort. Mit dem ersten Projektaufruf ist im 2. Quartal 2023 zu rechnen. Dieser wird wie immer in den regionalen Zeitungen und in den Amtsblättern veröffentlicht werden.

 

2.) Forstwirtschaft der Stadt Weikersheim
- Vorstellung des Betriebsplans 2023

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Bewirtschaftungsplan 2023 einstimmig zu.

 

3.) Gemeinderat der Stadt Weikersheim
a) Verpflichtung des nachrückenden Stadtrats Lukas Schäfer

Der nachgerückte Stadtrat Lukas Schäfer wird durch den Bürgermeister öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflicht verpflichtet.

b) Nachbesetzungen in den Ausschüssen des Gemeinderates und Vertretungsgremien
Der Gemeinderat stimmt dem Nachbesetzungsvorschlag der CDU-Fraktion durch einstimmigen Beschluss im Wege der Einigung zu.

c) Wahl des vierten Stellvertretenden Bürgermeisters
Auf Vorschlag der CDU-Stadtratsfraktion wird Stadtrat Karl-Heinz Moschüring einstimmig zum vierten Stellvertretenden Bürgermeister gewählt.

 

4.) Finanzzwischenbericht November 2022
Der Gemeinderat nimmt den von der Verwaltung vorgestellten Finanzzwischenbericht zur Kenntnis.

 

5.) Bebauungsplan „Am Planetenweg, Teil 2“ in Weikersheim
- Beschluss über Anregungen und Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander schließt sich der Gemeinderat dem in der beiliegenden Aufstellung dargestellten Abwägungsvorschlag der Verwaltung an. Die Unterlagen werden entsprechend der Abwägung des Gemeinderats zu den eingegangenen Stellungnahmen ergänzt und angepasst.
2. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans „Am Planetenweg, Teil 2“ in der Fassung vom 17.11.2022 wird gebilligt und zusammen mit der Begründung und Umweltbericht sowie der vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 4a Abs. 3 BauGB zur Einsichtnahme für die Bürger erneut in einer verkürzten Frist öffentlich ausgelegt und die Unterlagen in das Internet eingestellt (§ 4a Abs. 4 BauGB).
3. Der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan „Am Planetenweg, Teil 2“ aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 17.11.2022 wird gebilligt und gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zur Einsichtnahme für die Bürger erneut in einer verkürzten Frist öffentlich ausgelegt und die Unterlagen in das Internet eingestellt.
4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden von der erneuten öffentlichen Auslegung der vorgenannten Unterlagen benachrichtigt und um die Abgabe einer Stellungnahme innerhalb der verkürzten Frist gebeten.

 

6.) Beschluss über Straßennamen im Baugebiet „Am Planetenweg, Teil 2“ in Weikersheim
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

Die innere Erschließungsstraße im Baugebiet „Am Planetenweg, Teil 2“ erhält die Bezeichnung „Venusweg“.

 

7.) Bebauungsplan „Freiflächenfotovoltaik Schäftersheim Alter Bühl“
- Vorstellung und Billigung des Planentwurfs des Bebauungsplanes und Beschluss über die Durchführung und Form der frühzeitigen Beteiligung

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Dem Vorentwurf des Bebauungsplanes „Freiflächenfotovoltaik Schäftersheim Alter Bühl“ sowie den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften mit Stand 17.11.2022 wird zugestimmt.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer vierwöchigen Planauslage im Stadtbauamt des Rathauses Weikersheim sowie online auf der Homepage der Stadt Weikersheim durchzuführen und die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu bitten.

 

8.) Bebauungsplan „Freiflächenfotovoltaik Nassau Tatze“
- Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt bei einer Enthaltung einstimmig:
Der Bebauungsplan Sondergebiet „Freiflächenfotovoltaik Nassau Tatze“ in Weikersheim-Nassau sowie die örtlichen Bauvorschriften für den vorgenannten Bebauungsplan werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie der zugeordneten örtlichen Bauvorschriften ist der Lageplan vom 21.10.2022 maßgebend.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird nicht durchgeführt.

 

9.) Teilflächennutzungsplan „Freiflächenfotovoltaik Weikersheim“
- erweiterter Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die am 05.05.2022 und am 30.06.2022 ergänzte aufgestellte Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes „Erneuerbare Energien Weikersheim“ beinhaltet künftig nur die geplanten Standorte für Freiflächenfotovoltaik und führt künftig die Bezeichnung Teil-Flächennutzungsplan „Freiflächenfotovoltaik Weikersheim“. Die Beschlüsse werden dahingehend geändert. Die Teilfortschreibung Wind, rechtskräftig seit 30.01.2014 bleibt von diesem Teil-FNP unberührt.
Die Teilfortschreibung „Freiflächenfotovoltaik Weikersheim“ wird gemäß § 2 Abs.1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB aufgestellt und umfasst das gesamte Stadtgebiet Weikersheim.

 

10.) Bausachen
a) Neubau einer Freiflächenfotovoltaikanlage, Flst. Nrn. 476 und 478, Berbisäcker, Queckbronn

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt und das Einvernehmen hierzu hergestellt.

b) Antrag auf Befreiung einer 3. Wohneinheit, Kopernikusstraße 14, Flst. Nr. 4003, Weikersheim
Der Gemeinderat beschließt bei einer Enthaltung einstimmig:
Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans für eine dritte Wohneinheit wird nicht zugestimmt.

 

11.) Verkehrswesen
- Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Bereich Hauptstraße, Goethestraße und An der Stadtmauer in Weikersheim

Der Gemeinderat beschließt bei einer Enthaltung einstimmig:
1. In Weikersheim wird in der Straße „Hauptstraße“, „Goethestraße“ und „An der Stadtmauer“ eine Tempo-30-Zone eingerichtet. Der Gemeinderat erteilt hierzu sein Einvernehmen gemäß § 45 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung in der derzeit gültigen Fassung vom 24.12.2020.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, dem Landratsamt Main-Tauber-Kreis die notwendige verkehrsrechtliche Anordnung hierzu zu beantragen.

 

12.) Feuerwehr Weikersheim
- Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten der Gesamtfeuerwehr Weikersheim und seines Stellvertreters

Der Gemeinderat stimmt den folgenden Wahlen jeweils einstimmig zu:
- Kommandant: Jürgen Friedel (Wiederwahl)
- Stv. Kommandant: Jürgen Hanselmann (Wiederwahl)

 

13.) Annahme von Spenden an die Kommune
- Beschluss gemäß § 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Es werden 5 Großspenden mit einer Summe von 2.049,53 € und 1 Kleinspende mit einer Summe von 50,00 € durch einstimmigen Beschluss angenommen.

Tagesordnung und Beschlüsse der GR-Sitzung vom 20. Oktober 2022

Tagesordnung

 

1.) Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Stadt
In nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse

Es gab keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse, die bekanntgegeben werden müssen.

Allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Stadt
1. ELR-Anträge für 2023
Es wurden insgesamt 10 Anträge auf ELR-Förderung für das Jahr 2023 gestellt.

2. Förderbescheid für die Sanierung des 5-Sterne-Radwanderwegs Weikersheim-Schäftersheim
Die Stadt hat hierfür vom Förderprogramm des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG), Besonderer Teil Kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur, einen Bewilligungsbescheid über 90.929,25 € erhalten; dies entspricht einer Förderquote von 90 %.

 

2.) Gemeinderat der Stadt Weikersheim
- Antrag von Stadträtin Rosemarie Spitzley auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat stellt durch einstimmigen Beschluss fest, dass die Voraussetzungen für das Ausscheiden von Stadträtin Rosemarie Spitzley aus dem Gemeinderat mit Ablauf des 20.10.2022 vorliegen.

 

3.) Fußgängerbrücke am ZOB Weikersheim
- Vorstellung von drei Varianten, Instandsetzung, Ersatzneubau und Kombination aus Beiden

Der Gemeinderat spricht sich bei 1 Enthaltung einstimmig für die vorgestellte Variante 2 (bauartgleicher Ersatzneubau Überbau und Sanierung Unterbauten) aus.
Diese wird somit für die weitere Bearbeitung und Beantragung eines Zuschusses zu Grunde gelegt.

 

4.) Vergaben
a) Asphaltarbeiten Radweg Schäftersheim

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Firma Boller-Bau GmbH aus Distelhausen wird mit den Asphaltarbeiten am 5-Sterne-Radweg und im Gebiet Bachgärten mit einer Auftragssumme von 91.081,29 € beauftragt.

b) Lieferung und Montage der Photovoltaikanlage Logierhaus
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Firma Energieanlagen Beck aus 97990 Weikersheim – Elpersheim wird mit der Lieferung und Montage einer Fotovoltaikanlage auf dem Logierhaus im Heiligen Wöhr wird mit einer Auftragssumme von 55.388,88 € beauftragt.

 

5.) Photovoltaikanlage TauberPhilharmonie
- Zustimmung zur Vergabe durch die AöR zu der Lieferung und Montage der Photovoltaikanlage

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Der Gemeinderat der Stadt Weikersheim stimmt der Vergabe des Auftrags der PV-Anlage durch die TauberPhilharmonie AöR an die Firma Energiezentrum Elpersheim zum Preis von 235.559,14 € brutto zu.

 

6.) Bewilligte Förderbescheide für die TauberPhilharmonie
- Vorstellung der Maßnahmen durch Intendant Johannes Mnich

Der Gemeinderat nimmt die beiden vom Intendanten vorgestellten Förderbescheide mit den damit verbundenen Maßnahmen zur Kenntnis.

 

7.) Bausachen
a) Neubau Mehrfamilienwohnhaus mit 10 Wohneinheiten, Sonnenstraße 2, Flst. Nr. 4029, Weikersheim

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Dem Bauvorhaben sowie den hierzu beantragten Befreiungen wird zugestimmt und das Einvernehmen hierzu hergestellt.

b) Neubau Mobilfunkmast, Kapellenberg, Flst. Nr. 4370, Laudenbach
Der Gemeinderat beschließt bei 1 Enthaltung einstimmig:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt und das Einvernehmen hierzu hergestellt.

 

8.) Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaik Nassau Härt“
- Vorstellung und Billigung des Planentwurfs des Bebauungsplanes und Beschluss über die Durchführung und Form der frühzeitigen Beteiligung

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Dem Vorentwurf des Bebauungsplanes „Freiflächenfotovoltaik Nassau Härt“ sowie den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften mit Stand 20.10.2022 wird zugestimmt.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer vierwöchigen Planauslage im Stadtbauamt des Rathauses Weikersheim sowie online auf der Homepage der Stadt Weikersheim durchzuführen und die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu bitten.

 

9.) Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaik Schäftersheim Dettemet“
- Vorstellung und Billigung des Planentwurfs des Bebauungsplanes und Beschluss über die Durchführung und Form der frühzeitigen Beteiligung

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Dem Vorentwurf des Bebauungsplanes „Freiflächenfotovoltaik Schäftersheim Dettemet“ sowie den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften mit Stand 20.10.2022 wird zugestimmt.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer vierwöchigen Planauslage im Stadtbauamt des Rathauses Weikersheim sowie online auf der Homepage der Stadt Weikersheim durchzuführen und die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu bitten.

 

10.) Annahme von Spenden an die Kommune
- Beschluss gemäß § 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Es werden 2 Großspenden mit einer Summe von 2.450,00 € und 2 Kleinspenden mit einer Summe von 100,00 € durch einstimmigen Beschluss angenommen.

Tagesordnung und Beschlüsse der GR-Sitzung vom 22. September 2022

Tagesordnung

 

1.) Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Stadt

a) In nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Deutschen Flugsicherung zu beantragen, den Pflichtmeldepunkt des Verkehrslandeplatzes Niederstetten im Windpark Weikersheim-Neubronn zu verlegen.

b) Modernisierung des Hauptwirtschaftsweges in Nassau
Die Stadt hat hierfür vom Ausgleichsstock einen Bewilligungsbescheid über 100.000 € erhalten.

c) Pioniersteg Weikersheim
Die Stadt hat für den Ersatzneubau des Pionierstegs vom Förderprogramm des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) einen Bewilligungsbescheid über 934.200,58 € erhalten.

 

2.) Bebauungsplan „Freiflächenfotovoltaik Queckbronn Berbisäcker“
- Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander schließt sich der Gemeinderat dem in der beiliegenden Aufstellung dargestellten Abwägungsvorschlag der Verwaltung an.
2. Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Sondergebiet „Freiflächenfotovoltaik Queckbronn Berbisäcker“ gem. § 10 (1) BauGB als Satzung.
3. Der Gemeinderat beschließt außerdem die dem o.g. Bebauungsplan zugeordneten örtlichen Bauvorschriften gem. §74 LBO als Satzung.
4. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Satzungsbeschlüsse dem Landratsamt Main- Tauber- Kreis zur Genehmigung vorzulegen und die Bekanntmachung der Genehmigung zu gegebener Zeit vorzunehmen (§ 10 Abs. 3 BauGB), der Bebauungsplan sowie die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften treten mit der Bekanntmachung in Kraft.

 

3.) Flächennutzungsplan Weikersheim 4. Änderung
- Behandlung der Stellungnahmen und Wirksamkeitsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Stadtgebiet Weikersheim, Stand 22.09.2022 mit dem in der Tabelle dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen.
2. Die Feststellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Stadtgebiet Weikersheim wird beschlossen. Die Entwurfsbegründung sowie der Umweltbericht werden gebilligt.
3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Wirksamkeitsbeschluss dem Landratsamt Main- Tauber- Kreis zur Genehmigung vorzulegen und die Bekanntmachung der Genehmigung zu gegebener Zeit vorzunehmen (§ 10 Abs. 3 BauGB), die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes treten mit der Bekanntmachung in Kraft.

 

4.) Bebauungsplan „Neubronner Straße“ in Laudenbach
- Satzungsbeschluss (Wiederholung)

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplans „Neubronner Straße“ abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt.
2. Der Bebauungsplan „Neubronner Straße“ in Weikersheim-Laudenbach wird gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13 BauGB i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 13 b BauGB i.V.m. § 13 BauGB i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 74 LBO als Satzung beschlossen.

 

5.) Pioniersteg Weikersheim
- Vergabe von Ingenieurleistungen

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. Für die Planungsleistungen zum Neubau des Pionierstegs in Weikersheim wird das Ingenieurbüro Miebach aus 53797 Lohmar mit den Leistungsphasen 4-7 für die Objektplanung und 4-6 für die Fachplanung Tragwerk beauftragt. Das vorläufige Honorar nach Kostenschätzung beträgt 77.102,97 €.
2. Die Verwaltung wird mit der Erstellung der Antragsunterlagen für das Wasserrechtsverfahren, sowie die Herstellung der Ausschreibungsunterlagen beauftragt.
3. Die Verwaltung mit der Sperrung des Stegs beauftragt.

 

6.) Taubertalhalle Elpersheim, Parkplätze
- Vergabe von Bauleistungen

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Für die Lieferung des Pflasters und Ausführung der Entwässerungsrinne an der Taubertalhalle Elpersheim wird die Firma Garten Brenner aus 97990 Weikersheim mit einer Auftragssumme in Höhe von 38.208,14 € beauftragt.

 

7.) Bestellung eines Ratschreibers und seiner Stellvertretung
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Der Gemeinderat ernennt Frau Franziska Stein zur Ratsschreiberin und Frau Melanie Dietz zur stellv. Ratsschreiberin.

 

8.) Annahme von Spenden an die Kommune
- Beschluss gemäß § 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Es werden 10 Großspenden mit einer Summe von 3.395,37 € und 32 Kleinspenden mit einer Summe von 1.520,00 € durch einstimmigen Beschluss angenommen.

Tagesordnung und Beschlüsse der GR-Sitzung vom 19. Juli 2022

Tagesordnung

1.) Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Stadt

In nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse
Der Gemeinderat hat zum 01.09.2022 eine Nachfolgerin für die frei werdende Stelle der Steueramtsleitung eingestellt, nachdem Stadtamtfrau Sabine Dörr zu diesem Termin als Kämmerin zur Gemeinde Königheim wechselt.

 

2.) Potenzialanalyse, Projektentwicklung und Ausschreibung der Sanierung der Straßenbeleuchtung mit Energiespar-Contracting
- Vergabe

Der Gemeinderat vergibt die Potentialanalyse, Projektentwicklung und Ausschreibung der Sanierung der Straßenbeleuchtung mit Energiespar-Contracting durch einstimmigen Beschluss zum Preis von 103.958,40 € (brutto) an die endura kommunal GmbH.
Für das Verfahren liegt ein Zuwendungsbescheid in Höhe von 50.000 € über das Förderprogramm“ Klimaschutz-Plus“ vor.

 

3.) Gaskonzession
- Beschluss über die Vergabe eines neuen Gaskonzessionsvertrags

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Abschluss des neuen Gaskonzessionsvertrages ab 16.08.2024 für die Dauer von 10 Jahren mit der Überlandwerk Schäftersheim GmbH & Co. KG.

 

4.) Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021
a) Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
b) Eigenbetrieb Wasserversorgung
c) Musikakademie Schloss Weikersheim
d) Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Weikersheim mbH

Der Gemeinderat stimmt den vier von der Verwaltung vorgestellten Jahresabschlüssen und Lageberichten für das Wirtschaftsjahr 2021 jeweils einstimmig zu.

 

5.) Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) vom 23.11.2006
- Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Der Aufhebung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer vom 23.11.2006 wird zugestimmt.

 

6.) Bauleitplanung in der Stadt Weikersheim
a) Bebauungsplan „Feldertor III“ 
   - Billigung des Planentwurfs und Beschluss über die öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. Der Entwurf des Bebauungsplans „Feldertor III“ in der Fassung vom 19.07.2022 wird gebilligt und gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
2. Der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan „Feldertor III“ aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 19.07.2022 wird gebilligt und gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die Unterlagen im Internet eingestellt (§ 4a Abs. 4 BauGB).

b) Bebauungsplan „Hätzenklinge II“
   - Billigung des Planentwurfs und Beschluss über die öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. Der Entwurf des Bebauungsplans „Hätzenklinge II“ in der Fassung vom 19.07.2022 wird gebilligt und gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
2. Der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan „Hätzenklinge II“ aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 19.07.2022 wird gebilligt und gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die Unterlagen im Internet eingestellt (§ 4a Abs. 4 BauGB).

 

7.) Bauleitplanung Freiflächenfotovoltaik
- Bebauungsplan „Freiflächenfotovoltaik Queckbronn Berbisäcker“
  - Beratung der eingegangenen Stellungnahmen sowie Billigung des Planentwurfs und Beschluss über die öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander schließt sich der Gemeinderat dem in der beiliegenden Aufstellung dargestellten Abwägungsvorschlag der Verwaltung an.
2. Der Gemeinderat stimmt dem in der Sitzung am 19.07.2022 vorgestellten Entwurf des o. g. Bebauungsplans sowie den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer einmonatigen Planauslage durchzuführen und die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu bitten.

 

8.) Vergaben
a) Ingenieurleistungen Baugebiet „Am Planentenweg, Teil 2“

Der Gemeinderat beschließt jeweils einstimmig:
Für die Erschließung des Baugebiets „Am Planetenweg, Teil 2“ in Weikersheim werden die Ingenieurleistungen wie folgt beauftragt:
1. Für den Bereich Kanalisation und Wasserversorgung für die Leistungsphasen 3-9 sowie die örtliche Bauüberwachung wird die ibu-GmbH aus Tauberbischofsheim beauftragt. Das Grundhonorar beträgt nach vorläufiger Kostenschätzung 115.558,73 €. Die besonderen Leistungen werden nach Bedarf zusätzlich beauftragt.
2. Für den Straßenbau für die Leistungsphasen 3-9 sowie die örtliche Bauüberwachung wird das Büro Ludwig Ohnhaus aus Weikersheim-Schäftersheim beauftragt. Das Grundhonorar beträgt nach vorläufiger Kostenschätzung 102.733,49 €. Die besonderen Leistungen werden nach Bedarf beauftragt.

b) Schreinerarbeiten Bauernhalle Schäftersheim, Eingangstüre
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

Die Firma Thomas Pommert Bau- und Möbelschreinerei aus Weikersheim-Schäftersheim wird mit der Lieferung und dem Einbau der Türen für die Bauernhalle in Schäftersheim in Höhe von 15.414,07 € (Brutto) beauftragt.

c) Generalsanierung Hallenbad, Vergabe der TGA-Planungsleistung im VgV-Verfahren
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

Für die Generalsanierung des Hallenbads Weikersheim wird das Ingenieurbüro Riefle GmbH aus Wechingen mit der TGA-Planungsleistung für die Leistungsphasen 1-4 inkl. der notwendigen besonderen Leistungen nach der HOAI beauftragt.

 

9.) Kindertagesbetreuung
- Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung ab dem Kindergartenjahr 2022/2023

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Der Gemeinderat stimmt der Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung sowie den geplanten Maßnahmen wie dargestellt zu.
Die Verwaltung wird ermächtigt zur Einrichtung eines Waldkindergartens mit dem Waldbesitzer einen Gestattungsvertrag/Vereinbarung abzuschließen.

 

10.) Waldkindergarten
- Beschaffung eines Bauwagens

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung des Bauwagens zu und beauftragt die Wagen-Manufaktur aus 97292 Üttingen mit der Lieferung eines Bauwagens mit der Auftragssumme von 89.821,20 Euro (brutto).
Da eine Anzahlung in Höhe von 50 % nach Auftragserteilung noch in diesem Jahr zu leisten ist, wird der Betrag in Höhe von 44.910,60 € als außerplanmäßige Ausgabe genehmigt.

 

11.) Antrag der Fraktionsgemeinschaft der SPD/UB
- Barrierefreier Zugang vor der TauberPhilharmonie

Der Gemeinderat beschließt bei 4 Gegenstimmen mehrheitlich:
Der Antrag der SPD/UB vom 30.06.2022, eine zusätzliche barrierefreie Rampe am zentralen Treppenaufgang vor der TauberPhilharmonie anzubringen, wird abgelehnt.

 

12.) Annahme von Spenden an die Kommune
- Beschluss gemäß § 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Es werden 2 Kleinspenden mit einer Summe von 100,00 € durch einstimmigen Beschluss angenommen.

Tagesordnung und Beschlüsse der GR-Sitzung vom 30. Juni 2022

Tagesordnung

 

1.) Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Stadt

a) In nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse
Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines Mietvertrags mit der ATC Germany Holdings GmbH zur Errichtung und Betrieb eines Funkmastes auf einer Teilfläche von Flst. Nr. 4370, Laudenbach, zu.

b) Alte Steige wieder für den Verkehr freigegeben
Bei der Baustelle Höhenweg/Sudetenstraße wurde die Einbindung der Wasserleitung in die Alte Steige fertiggestellt. Die Fa. Boller-Bau GmbH hat die Asphalttragschicht eingebaut. Somit ist die Alte Steige seit heute Nachmittag wieder für den Verkehr freigegeben.

c) FeierAbend
Der HGV Weikersheim veranstaltet am Donnerstag, 07.07.2022 ab 18.00 Uhr wieder einen FeierAbend mit den Rossinis auf dem Marktplatz.

d) Hohenloher Kultursommer
Am kommenden Wochenende findet wieder der Hohenloher Kultursommer auf Schloss Weikersheim statt. Den Beginn macht bereits am morgigen Freitagabend die Kölner Kultband „Die Höhner“ mit einem 45-köpfigen Orchester. Am Samstag gibt es dann wieder in bewährter Weise verschiedenen Konzerte und um 21.15 Uhr das große Abschlusskonzert mit anschließendem Feuerwerk.

e) Neue Feuerwehrdrehleiter
Die neue Drehleiter der Freiwilligen Feuerwehr Weikersheim ist da! Die Maschinisten werden jetzt nach und nach am neuen Fahrzeug ausgebildet und in ca. 2 Wochen wird die Drehleiter dann in den Dienstbetrieb aufgenommen und die alte Drehleiter abgemeldet. Der Termin für die Fahrzeugweihe wird noch rechtzeitig bekanntgegeben. Erfreulich ist auch, dass der Kostenrahmen für die Beschaffung nicht nur eingehalten, sondern sogar unterschritten wurde!

f) Platz vor der TauberPhilharmonie
Vonseiten der Bürgerschaft wurde angeregt, den noch unbebauten Platz zwischen der August-Laukhuff-Straße und der TauberPhilharmonie mit einer Blühmischung zu versehen. Wie man aktuell feststellen kann, ist dort zwischenzeitlich ein Bewuchs durch Pionierpflanzen erfolgt und es blüht an vielen Stellen. Die Verwaltung hat sich deshalb dazu entschlossen, den Bewuchs dieses Jahr so zu belassen. Im Herbst soll das Gelände dann gemulcht und im kommenden Frühjahr dann mit einer Blühmischung versehen werden.

 

2.) TauberPhilharmonie Weikersheim
- Vorstellung des neuen Programms für die Saison 2022/2023 durch Intendant Johannes Mnich

Der Gemeinderat nimmt das vom Intendanten vorgestellte Programm zustimmend zur Kenntnis.

 

3.) Gesamtörtliches Entwicklungskonzept (GEK) und integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)
- Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig das Gesamtörtliche Entwicklungskonzept und das Gebietsbezogene Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept in der Fassung vom 06.06.2022.

 

4.) Einleitung Vorbereitender Untersuchungen nach dem Baugesetzbuch im künftigen Sanierungsgebiet „Wohnraumoffensive Altstadt“ - Stadtkern IV gemäß § 141 BauGB
Der Gemeinderat beschließt jeweils einstimmig:
1. Der Gemeinderat der Stadt Weikersheim leitet gem. § 141 Abs. 3 BauGB die Vorbereitenden Untersuchungen ein. Das Untersuchungsgebiet ist aus dem Plan (Anlage 1) der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH vom 7.6.2022 ersichtlich.

2. Die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH wird mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen beauftragt und verpflichtet sich gegenüber der Stadt, die erhobenen Daten nur zu Zwecken der Sanierung zu verwenden und nur an die Stadt und die höheren Verwaltungsbehörden weiterzugeben. Die Honorierung erfolgt auf Stundensatz. Aus der Erfahrung fallen ca. 10.000 € (netto) für die Arbeiten an. Die Kosten werden bei einer Programmaufnahme zur Städtebaulichen Erneuerung im nächsten Jahr gefördert.

3. Die Verwaltung wird beauftragt den Einleitungsbeschluss der vorbereitenden Untersuchungen öffentlich bekannt zu machen.

4. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH beauftragt einen Widerholungsantrag zur Aufnahme des künftigen Sanierungsgebiets in ein Programm der Städtebaulichen Erneuerung bis zum 2. November 2022 zu stellen.

 

5.) Allgemeine Information zur Grundsteuerreform
Der Gemeinderat nimmt die Informationen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

6.) Kindertagesbetreuung
- Elternbeiträge ab dem Kindergartenjahr 2022/2023
  - Beschluss

Der Gemeinderat beschließt bei 1 Nein-Stimme mehrheitlich:
Die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 werden wie von der Verwaltung vorgetragen festgesetzt.

 

7.) Bauleitplanung in der Stadt Weikersheim
a) Bebauungsplan „Lucianwiesen“ in Weikersheim
    - Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt jeweils einstimmig:
1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplans „Lucianwiesen“ abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.

2. Der Bebauungsplan „Lucianwiesen“ in der Fassung vom 30.06.2022 wird nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.

3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan „Lucianwiesen“ aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 30.06.2022 werden nach § 74 LBO in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.

b) Bebauungsplan „Leitenäcker Süd II“ in Elpersheim
    - Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Für den im Lageplanentwurf vom 30.06.2022 dargestellten Bereich wird gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan „Leitenäcker Süd II“ im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

 

8.) Bauleitplanung Freiflächenfotovoltaik
a) Bebauungsplan „Freiflächenfotovoltaik Nassau Härt“
    - Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Der Bebauungsplan Sondergebiet „Freiflächenfotovoltaik Nassau-Härt“ in Weikersheim-Nassau sowie die örtlichen Bauvorschriften für den vorgenannten Bebauungsplan werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie der zugeordneten örtlichen Bauvorschriften ist der Lageplan vom 30.06.2022 maßgebend.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird nicht durchgeführt.

b) Bebauungsplan „Freiflächenfotovoltaik Schäftersheim Alter Bühl“
    - Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Der Bebauungsplan Sondergebiet „Freiflächenfotovoltaik Schäftersheim Alter Bühl“ in Weikersheim-Schäftersheim sowie die örtlichen Bauvorschriften für den vorgenannten Bebauungsplan werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie der zugeordneten örtlichen Bauvorschriften ist der Lageplan vom 30.06.2022 maßgebend.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird nicht durchgeführt.

Bei der Erarbeitung des Entwurfs ist zu berücksichtigen, dass in Summe die im Zusammenhang mit PV-Modulen überbaute Fläche bei den geplanten Anlagen „Alter Bühl“ und „Dettemet“ auf der Gemarkung Schäftersheim die in den Kriterien festgelegten 15 ha nicht überschreiten.

Bei der Detailplanung der Modulflächen ist weiterhin zu berücksichtigen, dass gemäß den Kriterien die nach der ersten Visualisierung von den Tauberwiesen sichtbare Fläche nicht überbaut werden soll.

c) Bebauungsplan „Freiflächenfotovoltaik Schäftersheim Dettemet"
    - Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Der Bebauungsplan Sondergebiet „Freiflächenfotovoltaik Schäftersheim Dettemet“ in Weikersheim-Schäftersheim sowie die örtlichen Bauvorschriften für den vorgenannten Bebauungsplan werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie der zugeordneten örtlichen Bauvorschriften ist der Lageplan vom 30.06.2022 maßgebend.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird nicht durchgeführt.

Bei der Erarbeitung des Entwurfs ist zu berücksichtigen, dass in Summe die im Zusammenhang mit PV-Modulen überbaute Fläche bei den geplanten Anlagen „Alter Bühl“ und „Dettemet“ auf der Gemarkung Schäftersheim die in den Kriterien festgelegten 15 ha nicht überschreiten.

d) Bebauungsplan „Freiflächenfotovoltaik Neubronn Wüstenhube“
    - Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Der Bebauungsplan Sondergebiet „Freiflächenfotovoltaik Neubronn Wüstenhube“ in Weikersheim-Neubronn sowie die örtlichen Bauvorschriften für den vorgenannten Bebauungsplan werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie der zugeordneten örtlichen Bauvorschriften ist der Lageplan vom 30.06.2022 maßgebend.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird nicht durchgeführt.

e) Bebauungsplan „Freiflächenfotovoltaik Neubronn Oberndorfer Weg"
    - Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Der Bebauungsplan Sondergebiet „Freiflächenfotovoltaik Neubronn Oberndorfer Weg“ in Weikersheim- Neubronn sowie die örtlichen Bauvorschriften für den vorgenannten Bebauungsplan werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie der zugeordneten örtlichen Bauvorschriften ist der Lageplan vom 21.10.2021 maßgebend.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird nicht durchgeführt.

 

9.) Teil-Flächennutzungsplan „Erneuerbare Energien Weikersheim“
- erweiterter Änderungs- und Auslegungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Dem Vorentwurf des Teilflächennutzungsplanes „Erneuerbare Energien“, Stand 30.06.2022 wird zugestimmt.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer vierwöchigen Planauslage im Stadtbauamt des Rathauses Weikersheim sowie online auf der Homepage der Stadt Weikersheim durchzuführen und die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu bitten.

 

10.) Vergaben
a) Förderschule Weikersheim
    Lieferung und Installation der Alarmierungsanlage

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Firma Elektro Ullrich aus Weikersheim wird mit der Lieferung und Installation der Alarmierungsanlage für die Förderschule Weikersheim in Höhe von 72.052,99 € (Brutto) beauftragt.

b) Kläranlage Weikersheim
    Umstellung der Leitzentrale auf ein Hostingmodell

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Fa. UFT Umwelt- und Fluid-Technik Dr. H. Brombach GmbH aus Bad Mergentheim wird mit der Umrüstung des Prozessleitsystems auf der Kläranlage Weikersheim auf einen Web-Client zum Angebotspreis von 13.409,69 € beauftragt.
Die Stadt Weikersheim schließt mit der Fa. UFT Umwelt- und Fluid-Technik Dr. H. Brombach GmbH aus Bad Mergentheim einen Hostingvertrag für das Prozessleitsystem der Kläranlage für die Dauer von 5 Jahren.

 

11.) Annahme von Spenden an die Kommune
- Beschluss gemäß § 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Es werden 4 Großspenden mit einer Summe von 6.250,00 € sowie 1 Kleinspende von 50,00 € durch einstimmigen Beschluss angenommen.

Tagesordnung der GR-Sitzung vom 2. Juni 2022
Tagesordnung und Beschlüsse der GR-Sitzung vom 5. Mai 2022

Tagesordnung

1.) Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Stadt
a) In nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Es gab keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse, die bekanntgegeben werden müssen.

b) FeierAbend
Der HGV Weikersheim plant für den Donnerstag, 07.07.2022 wieder einen FeierAbend auf dem Marktplatz.

c) Einweihung Brücke Haagen
Die Brücke in Haagen wird nach erfolgreich abgeschlossener Sanierung am Freitag, 13.05.2022 um 17.00 Uhr eingeweiht.

 

2.) Gesamtörtliches Entwicklungskonzept (GEK) und integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)
- Vorstellung der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung durch die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE)

Der Gemeinderat nimmt die von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) vorgestellten Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zur Kenntnis.

 

3.) Generalsanierung Hallenbad Weikersheim
a) Vergabe der Architektenleistungen im VgV-Verfahren

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Für die Generalsanierung des Hallenbads Weikersheim wird das Büro BZM Architekten aus Wiesbaden mit den Architektenleistungen für die Leistungsphasen 1-4 inkl. der notwendigen besonderen Leistungen nach der HOAI beauftragt.

b) Vergabe der Tragwerksplanung
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Für die Generalsanierung des Hallenbads Weikersheim wird das Ingenieurbüro Pfahler + Schweizer aus Weikersheim mit den Tragwerksplanungsleistungen für die Leistungsphasen 1-4 der HOAI inkl. der angebotenen besonderen Leistungen beauftragt.

 

4.) Bausachen
a) Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 22 Wohneinheiten, Flst. Nr. 739, Bahnhofstraße 4-6, Weikersheim

Der Gemeinderat beschließt mit 15 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen sowie bei 3 Enthaltungen mehrheitlich:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt und das Einvernehmen hierzu hergestellt.

b) Antrag auf Befreiung: Nutzungsänderung von zwei Wohneinheiten auf drei Wohneinheiten, Flst. Nr. 4002, Kopernikusstraße 12, Weikersheim
Der Gemeinderat beschließt mit 15 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen sowie bei 1 Enthaltung mehrheitlich:
Dem Antrag auf Befreiung für eine dritte Wohneinheit wird nicht zugestimmt.

 

5.) Bebauungsplan „Freiflächenfotovoltaik Berbisäcker Queckbronn“
- Vorstellung und Billigung des Planentwurfs des Bebauungsplanes und Beschluss über die Durchführung und Form der frühzeitigen Beteiligung

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Dem Vorentwurf des Bebauungsplanes „Freiflächenfotovoltaik Queckbronn Berbisäcker“ sowie den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften mit Stand 14.04.2022 wird zugestimmt.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer vierwöchigen Planauslage im Stadtbauamt des Rathauses Weikersheim sowie online auf der Homepage der Stadt Weikersheim durchzuführen und die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu bitten.

 

6.) Teil-Flächennutzungsplan „Erneuerbare Energien“ Weikersheim
- Änderungs- und Auslegungsbeschluss und Beschluss über die Durchführung und Form der frühzeitigen Beteiligung

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Dem Vorentwurf des Teilflächennutzungsplanes „Erneuerbare Energien“, Stand 05.05.2022, wird zugestimmt.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer vierwöchigen Planauslage im Stadtbauamt des Rathauses Weikersheim sowie online auf der Homepage der Stadt Weikersheim durchzuführen und die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu bitten.

 

7.) Bebauungsplan „Neubronner Straße“ in Weikersheim-Laudenbach
- Beratung- und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplans „Hofackerstraße“ abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt.
2. Der Bebauungsplan „Neubronner Straße“ in Weikersheim-Laudenbach wird gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13 BauGB i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 13 b BauGB i.V.m. § 13 BauGB i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 74 LBO als Satzung beschlossen.

 

8.) Novellierung des Eigenbetriebsrechts in Baden-Württemberg / Auswirkungen auf die Eigenbetriebe
a) Satzung zur 3. Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Wasserversorgung Weikersheim“ – Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Satzung zur 3. Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Wasserversorgung Weikersheim“ wird wie von der Verwaltung vorgetragen beschlossen.

b) Satzung zur 1. Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Weikersheim“ - Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Satzung zur 1. Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Weikersheim“ wird wie von der Verwaltung vorgetragen beschlossen.

 

9.) Annahme von Spenden an die Kommune
- Beschluss gemäß § 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Es werden 4 Großspenden mit einer Summe von 7.200,00 € sowie 1 Kleinspende von 50,00 € durch einstimmigen Beschluss angenommen.

Tagesordnung der GR-Sitzung vom 7. April 2022
Tagesordnung und Beschlüsse der GR-Sitzung vom 31. März 2022

Tagesordnung

1.) Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Stadt

a) In nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Es gab keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse, die bekanntgegeben werden müssen.

b) Haushaltserlass 2022
Bürgermeister Schuppert gibt den Haushaltserlass des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis vom 25.02.2022 zum Haushalt der Stadt Weikersheim für das Haushalts- bzw. Wirtschaftsjahr 2022 im Detail bekannt.

c) Begonnene Baumaßnahmen
- Sanierung des Höhenwegs sowie der Sudetenstraße in Weikersheim
- Neubau einer Druckleitung von Elpersheim nach Weikersheim und Stilllegung der Kläranlage Elpersheim
- Technische Sanierung der Regenüberlaufbecken in Laudenbach und Honsbronn

d) Maibaum auf dem Marktplatz
Die Feuerwehr wird in diesem Jahr wieder einen Maibaum auf dem Marktplatz aufstellen. Die Verwaltung wird auf die örtlichen Vereine zugehen und anfragen, ob sich diese bei einem kleinen Maibaumfest beteiligen möchten.

e) Aktuelle Flüchtlingssituation Ukraine
Im gesamten Landkreis gibt es derzeit erst 27 Flüchtlinge aus der Ukraine. Allerdings ist die Lage sehr dynamisch. Aktuelle Informationen hierzu können im Rathaus sowie auf der Homepage der Stadt abgerufen werden. Konkret besteht ein Bedarf an Wohnraum und ehrenamtlichen Helfern. In diesem Zusammenhang bedankt sich der Bürgermeister bei allen Beteiligten für die Ausrichtung des Benefizkonzerts vom vergangenen Sonntag in der TauberPhilharmonie, welches ein großer Erfolg gewesen ist.

f) Genehmigung von ELR-Anträgen
Das Land hat insgesamt 5 Projekte in das aktuelle ELR-Programm aufgenommen, was ein Investitionsvolumen von 2,5 Mio. € auslöst:
- Bronn: Umnutzung einer Scheune zu einer eigengenutzten Wohneinheit
- Elpersheim: Neubau einer Produktionshalle in Holzbauweise zur Betriebserweiterung und Umnutzung einer Scheune zu einer eigengenutzten Wohneinheit
- Neubronn: Umnutzung einer Scheune zu einer eigengenutzten Wohneinheit in Holzbauweise
- Schäftersheim: Erweiterung des eigengenutzten Wohnraums im OG durch Ausbau einer Scheune

g) Verlegung von Stolpersteinen
Die Verlegung von Stolpersteinen am 10.03.2021 war eine gelungen und würdige Veranstaltung. Bürgermeister Schuppert dankt allen Mitwirkenden und insbesondere Frau Christiane Geier für die Moderation.

 

2.) Projekt Schulwald Weikersheim
- Vorstellung

Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag von Herrn Revierförster Scheifele zur Kenntnis.

 

3.) Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
a) Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
b) Eigenbetrieb Wasserversorgung

Der Gemeinderat stimmt den beiden von der Verwaltung vorgestellten Jahresabschlüssen und Lageberichten für das Wirtschaftsjahr 2020 jeweils einstimmig zu.

 

4.) Kriterienkatalog Freiflächenfotovoltaik
- Beschluss über die Anpassung der Kriterien

Der Gemeinderat beschließt bei einer Enthaltung einstimmig:
Der Gemeinderat bestätigt das von der Verwaltung vorgestellte Kriterien-Papier in der Fassung vom 31.03.2022 mit allen Änderungen zur Abwägung über die vorliegenden Anträge auf Errichtung von Fotovoltaik-Anlagen auf Freiflächen.

 

5.) Bauleitplanung in der Stadt Weikersheim
a) Bebauungsplan „Lucianwiesen“ in Weikersheim, Satzungsbeschluss

Es erfolgt kein Beschluss - die Verwaltung wird nachbessern und den Tagesordnungspunkt erneut zur Behandlung und Beschlussfassung aufrufen.

b) Bebauungsplan „Hofackerstraße“ in Weikersheim-Nassau, Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplans „Hofackerstraße“ abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.
2. Der Bebauungsplan „Hofackerstraße“ in der Fassung vom 31.03.2022 wird nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
3.Die zusammen mit dem Bebauungsplan „Hofackerstraße“ aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 31.03.2022 werden nach § 74 LBO in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.

 

6.) Klärschlammentsorgung Weikersheim
- Preisanpassung beim Entsorgungsvertrag

Der Gemeinderat beschließt mit 16 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen mehrheitlich:
Der Änderung des Klärschlamm-Entsorgungsvertrags mit der BAGeno Raiffeisen eG Bad Mergentheim wird zugestimmt. Die Preiserhöhung beträgt am dem 01.01.2023 12 €/t netto und steigt ab 2024 um die im Vertrag verankerten Preisgleitklausel.

 

7.) Annahme von Spenden an die Kommune
- Beschluss gemäß § 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Es werden 15 Großspenden mit einer Summe von 10.612,46 € sowie 2 Kleinspenden mit einer Summe von 198,02 € durch einstimmigen Beschluss angenommen.

Tagesordnung und Beschlüsse der GR-Sitzung vom 24. Februar 2022

Tagesordnung

1.) Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Stadt

a) In nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Verkauf eines Bauplatzes an den DRK-Kreisverband Bad Mergentheim

Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister einstimmig, mit dem DRK-Kreisverband Bad Mergentheim wie vom Bürgermeister dargestellt entsprechende Gespräche mit dem Ziel des Abschlusses einer städtebaulichen Vereinbarung zu führen. Darüber hinaus wird vom Verkauf der Parzelle Flst. Nr. 4029 zustimmend Kenntnis genommen.

b) Bestellung von Bürgermeister Nick Schuppert zum Eheschließungsstandesbeamten
Herr Bürgermeister Nick Schuppert wurde mit Wirkung vom 07.02.2022 zum Eheschließungsstandesbeamten des Standesamtsbezirks Stadt Weikersheim bestellt.

c) Stolpersteine – Verlegung in Weikersheim am 10.03.2022
Stolpersteine sind sichtbare Zeichen an die jüdische Geschichte. Bereits in über 1265 Kommunen Deutschlands und in einundzwanzig Ländern Europas wurden Stolpersteine zum Gedenken an die Opfer der NS-Zeit gesetzt. Auch in Weikersheim werden demnächst 16 Stolpersteine an fünf verschiedenen Stellen in der Altstadt an ehemalige jüdische Bewohner von Weikersheim erinnern.
Die feierliche Verlegung findet am Donnerstag, den 10. März 2022 statt. Beginn ist um 12:00 Uhr am Marktplatz 6 (heutiges Eiscafé Sicilia). Der Künstler Gunter Demnig, der die Stolpersteine entworfen hat, wird dafür eigens nach Weikersheim kommen, um die Steine selbst zu verlegen.
Die Weikersheimer Bevölkerung ist zu dieser feierlichen Verlegung herzlich eingeladen.
In diesem Zusammenhang nochmals ein Dankeschön an die Gemeinderäte, die hierfür ihr Sitzungsgeld für Dezember 2020 gespendet haben.

d) Gerüst bei der TauberPhilharmonie
Das Gerüst steht auf einem städtischen Grundstück und ist weiter genehmigungsfrei. Konkret soll daran mit Bannern Werbung für Veranstaltungen in der TauberPhilharmonie gemacht werden.

 

2.) Zuordnung des Amtes des hauptamtlichen Bürgermeisters zu einer Besoldungsgruppe
Der Gemeinderat beschließt mit 15 Ja- Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich:
Das Amt des neugewählten Bürgermeisters Nick Schuppert wird der Besoldungsgruppe A16 Landeskommunalbesoldungsgesetz zugeordnet.

 

3.) Wechsel in der Geschäftsführung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Weikersheim mbH
- Ausscheiden von Klaus Kornberger, Bestellung als neuer GF: Nick Schuppert

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Der Geschäftsführer Klaus Kornberger wird zum 24.02.2022 abberufen.
Zum Geschäftsführer ab 25.02.2022 wird bestellt: Herr Nick Schuppert.
Der bestellte Geschäftsführer ist stets einzelvertretungsberechtigt. Der bestellte Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und somit befugt, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.

 

4.) Beteiligungsbericht der Stadt Weikersheim 2020
- Kenntnisnahme

Der Gemeinderat nimmt die von der Verwaltung vorgetragenen Beteiligungsberichte zur Kenntnis.

 

5.) Vergaben
Energetische Sanierung der Grundschule Weikersheim
a) Lüftungsarbeiten

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Firma Hieber aus Weikersheim wird mit den Lüftungsarbeiten in Höhe von 260.020,57 € (Brutto) beauftragt.

b) Trockenbauarbeiten
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Firma Dod GmbH aus Niederstetten wird mit den Trockenbauarbeiten in Höhe von 133.884,04 € (Brutto) beauftragt.

c) Elektroarbeiten
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Sollten am 11.03.2022 Angebote für Elektroarbeiten eingehen, wird Herr Bürgermeister Schuppert ermächtigt, diese zu vergeben. (Bepreistes LV IB Metzger = 124.696,11 € + max. 10%). Die Vergabe wird in der Gemeinderatsitzung am 31.03.2022 bekannt gegeben.

 

6.) Flächennutzungsplan der Stadt Weikersheim
- Billigung des Entwurfs für die frühzeitige Beteiligung

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Weikersheim wird nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB aufgestellt und umfasst das gesamte Stadtgebiet Weikersheim. Der Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung vom 03.05.2018 wird dahingehend erweitert und der Beschluss vom 17.12.2020 geändert.
2. Die erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer 4-wöchigen Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.

 

7.) Annahme von Spenden an die Kommune
- Beschluss gemäß § 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Es werden 25 Großspenden mit einer Summe von 4.250,00 € sowie 25 Kleinspenden mit einer Summe von 1.083,93 € durch einstimmigen Beschluss angenommen.

Tagesordnung der GR-Sitzung vom 22. Februar 2022
Tagesordnung und Beschlüsse der GR-Sitzung vom 27. Januar 2022

Tagesordnung

1.) Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Stadt

a) In nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Die Erschließung der Baugebiete „Hätzenklinge“ Nassau sowie „Feldertor“ Schäftersheim wurde im Wege einer Sonderfinanzierung gesichert. Hierzu wurde ein Vertrag mit einem örtlichen Bankunternehmen abgeschlossen.

b) Anmietung des Gebäudes Hirtenstraße 6 in Weikersheim
Die Stadt hat das Gebäude Hirtenstraße 6 in Weikersheim zur Unterbringung von Asylbewerbern von Privat angemietet. Der Bürgermeister dankt dem Eigentümer für seine Bereitschaft, die Stadt hierbei zu unterstützen. Ergänzend hierzu informiert er darüber, dass dort Familien untergebracht werden, die schon in Weikersheim leben und somit lediglich umziehen.

c) Beschaffung von raumlufttechnischen Anlagen für die Schulen
Nachdem die Verwaltung und der Gemeinderat einstimmig die Anschaffung von raumlufttechnischen Anlagen für die Schulen beschlossen hatten, werden diese nun in Kürze damit ausgestattet.

d) Ausgleichstockanträge
Für die Sanierung der Feldwege in Nassau und Schäftersheim sowie die Eichendorffstraße in Weikersheim hat die Verwaltung Ausgleichstockanträge zur Bezuschussung der Maßnahmen beim Land gestellt.

e) Baumgräber wurden angelegt
Entsprechend eines lang gehegten Wunsches aus der Bevölkerung wurden jetzt auf den Friedhöfen in Elpersheim, Nassau und Schäftersheim Baumgräber angelegt; in Elpersheim fand dort bereits eine Bestattung statt.

g) Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle im Jahr 2021
Im Jahr 2021 gab es in Weikersheim 79 Geburten und 37 Eheschließungen. Leider mussten im gleichen Zeitraum auch 83 Sterbefälle verzeichnet werden.

 

2.) Stadtbücherei
- Aktueller Sachstand und Anpassung der Benutzungsentgelte

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
- Der Jahresbeitrag für Erwachsene wird ab 01.03.2022 von 15 € auf 18 € erhöht.
- Die Partnerkarte wird von 20 € auf 27 € erhöht.
- Ermäßigung für Menschen, die Hartz IV oder Sozialhilfe bekommen: 50%.

 

3.) Haushalt 2022 der Stadt Weikersheim
a) Haushaltssatzung und Haushaltsplan (doppisch)
b) Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung
c) Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung
d) Wirtschaftsplan der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Weikersheim mbH
e) Wirtschaftsplan der Musikakademie Schloss Weikersheim
f)  Anpassung der Hallenentgelte

Der Gemeinderat beschließt den Haushalt 2022 der Stadt Weikersheim mit den vorstehend genannten Einzelplänen a) bis e) sowie die mittelfristige Finanzplanung jeweils einstimmig; die von der Verwaltung vorgestellten neuen Hallenentgelte werden durch einstimmigen Beschluss mit Wirkung ab 01.02.2022 festgesetzt.

 

4.) Bebauungsplan „Neubronner Straße“ in Weikersheim-Laudenbach
- Billigung des Entwurfs und Beschluss über die öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. Der Entwurf des Bebauungsplans „Neubronner Straße“ in der Fassung vom 27.01.2022 wird gebilligt und gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
2. Der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan „Neubronner Straße“ aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 27.01.2022 wird gebilligt und gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die Unterlagen im Internet eingestellt (§ 4a Abs. 4 BauGB).

 

5.) Annahme von Spenden an die Kommune
- Beschluss gemäß § 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Es werden 14 Großspenden mit einer Summe von 4.050,00 € sowie 18 Kleinspenden mit einer Summe von 664,84 € durch einstimmigen Beschluss angenommen.

Aus dem Gemeinderat - Beschlüsse aus dem Jahr 2021

Hier finden Sie die Tagesordnungen und Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse

Tagesordnung und Beschlüsse der GR-Sitzung vom 16. Dezember 2021

Tagesordnung

1.) Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Stadt

a) In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse
Es gab keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse, die bekanntgegeben werden müssen.

b) Pandemie
Bundes- und Landesweit steigen die Inzidenzzahlen. Impfen ist die einzige Möglichkeit, dieser Pandemie beizukommen. In der Stadt hat sich hierzu viel getan. In einer gemeinsamen Impfaktion von der Stadtverwaltung und örtlicher Ärzteschaft war es wichtig, hier ein klares Zeichen zu setzen und einen Beitrag zu leisten.

c) Löschsammelbehälter Tauberhöhe
Der Löschsammelbehälter an der Tauberhöhe ist fertig gestellt, heute erfolgte die Abnahme des Projektes. Damit ist auch die Sicherheit im Industriegebiet Tauberhöhe gewährleistet und im Ernstfall steht genügend Löschwasser zur Verfügung.

d) Förderantrag zum Klimaschutzpaket
Es wird Förderantrag zum Klimaschutzpaket gestellt, insbesondere betrifft das auch den Themenbereich des geforderten Klimaschutzmanagers. Die Einstellung und Fertigstellung des Konzeptes hierzu sowie die Finanzierung im Haushalt sind erfolgt. Dies ist ein positives Zeichen an den Klimastammtisch und an die Bürgerschaft in Sachen Klimaschutz.

 

2.) Eigenbetrieb Wasserversorgung
- Gebührenkalkulation 2022 und siebte Änderung der Wasserversorgungssatzung

Der Gemeinderat fasst bei einer Gegenstimme mehrheitlich folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Gebührenkalkulation 2022 zu und beschließt die Wassergebühr auf 3,62 €/m³ (netto) und die Zählergrundgebühr auf 6,00 €/Monat (netto) ab 01.01.2022 festzusetzen.
Der Gemeinderat beschließt die siebte Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung, der Stadt Weikersheim, wie von der Verwaltung vorgelegt.

 

3.) Bauleitplanung in der Stadt Weikersheim
a) Bebauungsplan „Feldertor III “ in Weikersheim-Schäftersheim
   - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Für den im Lageplanentwurf vom 06.12.2021 dargestellten Bereich wird gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan „Feldertor III“ im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

b) Bebauungsplan „Lucianwiesen“ in Weikersheim
   - Billigung des Entwurfs und Beschluss über die öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:1. Der Entwurf des Bebauungsplans „Lucianwiesen“ in der Fassung vom 06.12.2021 wird gebilligt und gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1
i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
2. Der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan „Lucianwiesen“ aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 06.12.2021 wird gebilligt und gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die Unterlagen im Internet eingestellt (§ 4a Abs. 4 BauGB).

c) Bebauungsplan „Hofackerstraße“ in Weikersheim-Nassau
   - Billigung des Entwurfs und Beschluss über die öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. Der Entwurf des Bebauungsplans „Hofackerstraße“ in der Fassung vom 06.12.2021 wird gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
2. Der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan „Hofackerstraße“ aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 06.12.2021 wird gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die Unterlagen im Internet eingestellt (§ 4a Abs. 4 BauGB).

 

4.) Vergaben
a) Nachrüstung der Regenüberlaufbecken Tauberhöhe und Honsbronn sowie des Regenüberlaufs 1 in Laudenbach

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die UFT GmbH aus 97980 Bad Mergentheim wird mit der Lieferung und Montage der technischen Ausrüstung für die RÜBs Tauberhöhe und Honsbronn sowie den RÜ1 Laudenbach mit einer Angebotssumme von 67.201,94 € beauftragt.

b) Planungsleistungen Fußgängerbrücke ZOB
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Stadt Weikersheim beauftragt das Ingenieurbüro Thomas Müller mit den Leistungsstufen 1 und 2 der HOAI, §§ 41 und 49 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) zur Erstellung von 3 Varianten (Instandsetzung, Ersatzneubau oder eine Kombination aus Beiden).

 

5.) Aufhebung der Gutachterausschuss-Gebührensatzung
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung).

 

6.) Bausachen
a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Flst. Nr. 3667, Meisenweg 9, 97990 Weikersheim

Der Gemeinderat beschließt bei einer Enthaltung einstimmig:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt und das Einvernehmen hierzu hergestellt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt.

b) Neubau einer Abbundhalle, Flst. Nr. 369/370, Hofackerstraße, 97990 Weikersheim-Nassau
Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Dem Bauvorhaben wird zugestimmt und das Einvernehmen hierzu hergestellt.

 

7.) Wahl eines Gemeinderates und dessen Stellvertretung für die Vereidigung und Verpflichtung des neu gewählten Bürgermeisters am 24.02.2022
Der Gemeinderat beschließt bei einer Enthaltung einstimmig folgende Personen:
- Norbert Beck
- 1. Stellvertreter Wolfgang Heiligers
- 2. Stellvertreter Hildegard Buchwitz-Schmidt

 

8.) Ernennung von Frau Beatrix Pommert zur Standesbeamtin des Standesamtsbezirks Weikersheim
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Verwaltung bestellt Frau Beatrix Pommert mit Wirkung zum 01.01.2022 zur stellvertretenden Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Weikersheim.

 

9.) Annahme von Spenden an die Kommune
- Beschluss gemäß § 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Es werden 15 Großspenden mit einer Summe von 5.001,71 € sowie 7 Kleinspenden mit einer Summe von 188,55 € durch einstimmigen Beschluss angenommen.

 

Tagesordnung und Beschlüsse der GR-Sitzung vom 18. November 2021

Tagesordnung

 

1.) Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Stadt
a) In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse

Es gab keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse, die bekanntgegeben werden müssen.

b) Baumaßnahme „Schillerstraße“ in Weikersheim
Das Bauprojekt findet nächste Woche sein Ende: Am Montag wird die Tragschicht eingebaut und am Dienstag die Deckschicht aufgetragen. Bürgermeister Kornberger dankt nochmals allen Anwohnern für Ihre Geduld.

c) Coronapandemie
Die Lage ist bedrohlich und es ergeht umso mehr der Appell an alle, sich impfen zu lassen. Jeder muss seinen Beitrag dazu leisten, dass die Pandemie erfolgreich bekämpft werden kann!

d) Verlegung von Stolpersteinen
Der Gemeinderat der Stadt Weikersheim hat beschlossen, derer zu gedenken, die in dieser Stadt im 3. Reich (1933-1945) vertrieben, vernichtet oder politisch verfolgt wurden. Eine aktive Arbeitsgruppe hat hierzu mit großem Einsatz dafür gesorgt, dass die Erinnerung an die jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger lebendig erhalten wird.
Am 10.03.2022 ab 12.00 Uhr werden insgesamt 16 Stolpersteine an 5 Orten in der Stadt verlegt. Der bekannte und anerkannte Künstler Gunter Denning wird die Verlegung höchstpersönlich vornehmen. Begleitet wird die Aktion auch von den Weikersheimer Schulen; darüber hinaus wird die Handlung auch musikalisch umrahmt. Erwartet werden an diesem Tag auch Nachkommen unserer ehemaligen jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Aus der Arbeitsgruppe heraus entstand die Idee, Patenschaften für die jeweiligen einzelnen Stolpersteine zu übernehmen. Hier ist der Betrag von 120 € eine Zielmarke.

 

2.) Straßenbeleuchtung der Stadt Weikersheim
- Vorstellung Modernisierung der Straßenbeleuchtung mit Energiespar-Contracting

Der Gemeinderat nimmt die Vorstellung zur Kenntnis.

 

3.) Grundschule Weikersheim – Lüftungsanlage
- Vorstellung der aktuellen Planung und Entscheidung

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Der Gemeinderat nimmt die Vorstellung zu Kenntnis. Die Lüftungsanlage in der Grundschule wird als dezentrale Variante mit Lüftungsgeräten an der Wand ausgeführt.

 

4.) Vergabe
Taubertalhalle Elpersheim / Bauernhalle Schäftersheim / Halle Nassau
- Möbel

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Fa. Karl Kilpper GmbH aus 71287 Weissach wird mit der Lieferung von Stühlen und Tischen für die Taubertalhalle Elpersheim, die Bauernhalle Schäftersheim und die Halle Nassau mit einer Angebotssumme von 92.232,61 € beauftragt.

 

5.) Annahme von Spenden an die Kommune
- Beschluss gemäß § 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Es werden 3 Großspenden in Höhe von insgesamt 2.732,08 € durch einstimmigen Beschluss angenommen.

Tagesordnung und Beschlüsse der GR-Sitzung vom 21. Oktober 2021

Tagesordnung am 21.10.2021

1.) Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Stadt
a) In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse
Es gab keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse, die bekanntgegeben werden müssen.

b) Skaterplatz
Auf dem Skaterplatz neben der Alten Sporthalle beim Schulzentrum wurde eine neue Asphaltdecke aufgebracht.

c) Baugebiet „Vorderes Mohlach“ in Weikersheim
Auch hier wurde aktuell die noch fehlende Asphaltdecke auf den Straßen eingebaut und Bürgermeister Kornberger bedankt ich bei allen Anliegern für ihre Geduld.

d) Bushaltestellen in Bronn
Die beiden Bushaltestellen in Bronn wurden barrierefrei ausgebaut.

e) Wegebau in Bronn
Die Stadt hat ihre Wege zur Verfügung gestellt und nun wurden die durch die Baufahrzeuge der Windkraftanlagen-Betreiber beschädigten Wege wieder gerichtet.

f) Zuschuss für die Stadtbücherei
Die Stadtbücherei Weikersheim erhält aus dem Förderprogramm „WissensWandel. Digitalprogramm für Bibliotheken und Archive innerhalb von Neustart Kultur“ des Deutsche Bibliotheksverbands einen Zuschuss in Höhe von 21.300 € zum Kauf von Tablets sowie zum Ausbau von Streamingdiensten, um so die Digitalisierung voranzubringen.

2.) Forstwirtschaft der Stadt Weikersheim
- Vorstellung des Betriebsplans 2022
  zugeladen Herr Mechler und Herr Meffert, Kreisforstamt

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Bewirtschaftungsplan 2022 einstimmig zu.

3.) Stadtsanierung
a) Gesamtörtliches Entwicklungskonzept (GEK) & Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)
     - Kenntnisnahme

Der Gemeinderat nimmt das Gesamtörtliche Entwicklungskonzept und das Gebietsbezogene Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept zur Kenntnis.

b) Antrag für das Städtebauförderungsprogramm 2022
     - Beschluss

Der beiliegende Neuantrag und dessen Einreichung in der vorliegenden Form wird vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.

4.) Finanzzwischenbericht Oktober 2021
Der Gemeinderat nimmt den von der Verwaltung vorgestellten Finanzzwischenbericht zur Kenntnis.

5.) Bebauungsplan „Freiflächenfotovoltaik Queckbronn Berbisäcker“
- Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt mit 14 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich:
Der Bebauungsplan Sondergebiet „Freiflächenfotovoltaik Queckbronn Berbisäcker“ in Weikersheim- Queckbronn sowie die örtlichen Bauvorschriften für den vorgenannten Bebauungsplan werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie der zugeordneten örtlichen Bauvorschriften ist der Lageplan vom 21.10.2021 maßgebend.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird nicht durchgeführt.

6.) Vergaben
a) Sudetenstraße/Höhenweg, Vergabe der Tiefbauarbeiten

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Firma Boller-Bau GmbH aus TBB-Distelhausen wird mit den Tiefbauarbeiten zum Ausbau der Sudetenstraße und Höhenweg mit einer Angebotssumme von 991.668,89 € beauftragt.

b) Quartierskonzept „Kernstadt & Süd“ zur energetischen Stadtsanierung
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Das Ingenieurbüro Schuler aus 74321 Bietigheim-Bissingen wird für die Erarbeitung eines Quartierskonzepts zur Energetischen Stadtsanierung mit einer Angebotssumme von 104.125 € beauftragt. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind für das Jahr 2022 einzuplanen.

c) Lieferung und Montage einer Urnenwand am Friedhof Weikersheim
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Fa. Paul Wolf aus 41068 Mönchengladbach wird mit der Lieferung und Montage einer Urnenwand für den Friedhof Weikersheim mit einer Angebotssumme von 71.192,94 € beauftragt.

7.) Bürgermeisterwahl am 07.11.2021
- Beschluss über die Durchführung einer öffentlichen Bewerbervorstellung

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
- Die Stadt Weikersheim führt für die anstehende Bürgermeisterwahl eine öffentliche Bewerbervorstellung nach § 47 Absatz 2 Satz 2 GemO durch, also für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Weikersheim.
- Die Veranstaltung findet am Samstag, 30.10.2021, 19.00 Uhr im Konzertsaal der Tauber-Philharmonie Weikersheim statt.
- Die Reihenfolge der Vorstellung erfolgt in alphabetische Reihenfolge nach dem Namen der Bewerber.
- Jeder Bewerber hat eine Redezeit von 20 Minuten.
- Eine Diskussion findet nicht statt.
- Die Veranstaltung wird unter Beachtung der aktuell geltenden Coronabestimmungen als Nominierungsveranstaltung (§ 10 Abs. 6 CoronaVO) durchgeführt:
   - Kein 3G erforderlich
   - Kein Hygienekonzept erforderlich
   - Keine Datenerhebung der Besucher/Teilnehmer erforderlich
   - Es gilt allgemeine Maskenpflicht
   - Die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln werden unter Berücksichtigung der Anzahl der Besucher nach Möglichkeit eingehalten
- Die Veranstaltung wird aufgezeichnet und die Aufzeichnung ist vom nächsten Tag bis zum Wahltag über eine Verlinkung auf der Startseite der Homepage der Stadt Weikersheim (www.weikersheim.de) online verfügbar (beide Bewerber sind hiermit einverstanden)
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Veranstaltung öffentlich bekannt zu geben und die Bewerber hierzu einzuladen.

8.) Annahme von Spenden an die Kommune
- Beschluss gemäß § 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Es wird 1 Großspende in Höhe von 100,00 € durch einstimmigen Beschluss angenommen.

Tagesordnung und Beschlüsse der GR-Sitzung vom 16. September 2021

Tagesordnung vom 16.09.2021

 

1.) Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Stadt
a) In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse

Es gab keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse, die bekanntgegeben werden müssen.

b) Dorfwettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat diesen Wettbewerb ausgeschrieben und hierauf haben sich für den Regierungsbezirk Stuttgart 9 Dörfer angemeldet – darunter 2 aus Weikersheim, nämlich Laudenbach und Neubronn. Gestern war dort eine Bewertungskommission vor Ort und Bürgermeister Kornberger, der mit anwesend war, bedankt sich bei beiden Dörfern für ihre Teilnahme und die tolle Vorstellung! Weiter informiert er darüber, dass im Oktober eine Jury anschließend entscheiden werden wird.

c) Freibad Neubronn - Besucherzahlen
In der vergangenen Saison hatte das Freibad Neubronn lt. Auskunft des Betreibers ca. 8.500 Besucher. Hierzu muss neben den coronabedingten Einschränkungen auch das teilweise schlechte Wetter mitberücksichtigt werden.

d) Impfangebot im Rathaus
Am Dienstag, 21.09.21 ist das ambulante Impfteam in Weikersheim vor Ort. Geimpft wird im Sitzungssaal im Rathaus am Marktplatz von 16 Uhr bis 18 Uhr. Es werden die Impfstoffe von BioNtech/Pfizer und Johnson & Johnson mitgeführt. Ein anderes Präparat kann bei der Aktion nicht gewählt werden. Es sind Erst-, Zweit,- und Drittimpfungen möglich. Der Personalausweis und falls vorhanden der Impfpass sind erforderlich. An den Stationen der ambulanten Impfteams können alle interessierten Menschen mit Wohnsitz in Deutschland ohne vorherige Terminvereinbarung eine Impfung erhalten. Das Angebot ist also ausdrücklich nicht auf Einwohnerinnen und Einwohner des Main-Tauber-Kreises oder des Landes Baden-Württemberg beschränkt. Eine Impfung ist für Personen ab 12 Jahren möglich. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erscheinen.

e) Zuschüsse für städtische Projekte
Die TauberPhilharmonie hat einen Zuschuss vom Bund in Höhe von 118.000 € für das Thema „Tanz“ erhalten.
Die Stadtbücherei erhält 18.000 € aus dem Programm „Vor Ort für alle“ aus dem Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Die Wohnumfeldmaßnahme "Sudetenstraße/Höhenweg in Weikersheim" wird aus Mitteln des Ausgleichstocks des Landes mit 210.000 € bezuschusst; weiter die Sanierung der Brücke in Haagen mit 215.000 €.

f) Hallenöffnungen
Seit dem Beginn des neuen Schuljahres am vergangenen Montag sind die städtischen Hallen wieder für Schulen und Vereine geöffnet und man geht hier langsam wieder zum Normalbetrieb über.

g) Baugebiet „Vorderes Mohlach“ in Weikersheim - Asphaltarbeiten
In der Zeit vom 18.10. bis 21.10.2021 wird hier die Asphaltdeckschicht aufgebracht und im Vorfeld werden die hierzu erforderlichen Vorbereitungen getroffen. Insgesamt muss mit einer Bauzeit von ca. 2 Wochen gerechnet werden.

h) Brücke Elpersheim
Lt. Straßenbauamt wurde die Vollsperrung zum Abbruch der Brücke ab dem 11.10.2021 angeordnet.

i) Stadtradeln vom 09.09. bis 29.09.2021
Bürgermeister Kornberger ruft hierzu allgemein zur Teilnahme auf und bedankt sich schon jetzt bei allen Mitmachern.

j) Bundestagswahl- Briefwahl
Bis jetzt haben bei rund 5.980 Wahlberechtigten bereits ca. 2.400 Wählerinnen und Wähler Briefwahl beantragt.

 

2.) Weikersheim – was heißt hier klimaneutral?
- Gast: Herr Dr. Harald Drück, Uni Stuttgart

Der Gemeinderat nimmt den Vortrag von Herrn Dr. Drück zur Kenntnis.

 

3.) Neugestaltung Skaterplatz an der Alten Turnhalle
- Vorstellung der Ideen durch die Jugendlichen

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Der Gemeinderat nimmt den Vorschlag zur Umgestaltung des Skaterplatzes aufgeschlossen zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, drei Angebote einzuholen und erteilt die Freigabe bis 35.000 €.
Der außerplanmäßigen Maßnahme wird hierbei ausdrücklich zugestimmt.

 

4.) Ausbau der Sudetenstraße/Höhenweg
- Vorstellung der Planung durch Herrn Metzger, Büro 3Kant

Der Gemeinderat nimmt die vorgestellten Planungen zum Ausbau der Sudetenstraße und des Höhenwegs zustimmend zur Kenntnis.

 

5.) Vergaben
a) Feldwegebau Schäftersheim und Nassau

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Gebr. Stolz GmbH & Co. KG aus 97762 Hammelburg wird mit den Arbeiten für die Feldwegesanierungsarbeiten in Nassau und Schäftersheim mit einer Angebotssumme von 454.508,80 € beauftragt.

b) VgV-Verfahren Sanierung Hallenbad
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Der Gemeinderat beauftragt das Büro Gregor Bäumle Architekten / Stadtplaner, Darmstadt zur Durchführung des VGV Verfahrens zum Preis von 24.900 €. Außerdem wird der rechtlichen Begleitung durch Rechtsanwalt Dr. Heiko Hofmann zugestimmt. Hier erfolgt die Abrechnung nach Stunden.
Der außerplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.

 

6.) Annahme von Spenden an die Kommune
- Beschluss gemäß § 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Es werden 4 Großspenden in Höhe von insgesamt 4.351,12 € sowie 1 Kleinspende in Höhe von 20,00 € durch einstimmigen Beschluss angenommen.

Tagesordnung und Beschlüsse der GR-Sitzung vom 27. Juli 2021

Tagesordnung vom 27.07.2021

 

1.) Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Stadt
a) In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse

Es gab keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse, die bekanntgegeben werden müssen.

b) Förder-Zusagen
- „Bundesförderung für Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“: Zuwendungsbescheid des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über 360.000,00 EUR für die Grundschule Weikersheim im Rahmen der energetischen Sanierung
- Zuwendungsbescheid zur „Förderung der nachhaltigen Modernisierung ländlicher Wege“ vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung für den Wirtschaftsweg Nassau (100.000,00 EUR) sowie den Wirtschaftsweg Schäftersheim (53.724,30 EUR)

c) Baustellen
- Schäftersheim: Die Holzkonstruktion für Brücke wurde eingebaut
- Vorbachbrücke Weikersheim: Die Sanierung schreitet voran, ab Mitte August soll die Sperrung aufgehoben werden

d) Impfbus kommt:
Am 13. August macht der Impfbus in Schäftersheim am Roten Platz vor dem Rathaus in der Zeit von 13.00 bis 14.30 Uhr Halt.
Anschließend fährt er zum Marktplatz nach Weikersheim und bleibt dort von 15.00 bis 18.00 Uhr.
Geimpft wird mit dem Impfstoff Johnson & Johnson. Wer die 2. Impfung benötigt, bekommt BioNTech. Kinder ab 12 Jahren können mit Einverständniserklärung der Eltern ebenfalls mit BioNTech geimpft werden. Wer dieses Impfangebot nutzen möchte, bringt bitte das persönliche Impfbuch, Krankenkarte und den Personalausweis mit.

e) Corona-Testmöglichkeiten
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, sich während der Woche in der Apotheke und am Wochenende in der Alten Turnhalle sowie im Fitnessstudio Puls testen zu lassen. Die Zeiten und weitere Einzelheiten sind der Homepage und dem Amtsblatt zu entnehmen.

f) Vandalismus auf dem Generationentreff
Auf dem Generationentreff in der Nachbarschaft der Kita „Schatzinsel“ wurde ein neues Spielgerät nur 8 Tage nach seiner Aufstellung beschädigt. Weiter wurde vor Kurzem die Abdeckung der Wärmepumpe an der Kita mutwillig beschädigt.
Am Wochenende wurde auf dem Generationentreff gefeiert und der Spielplatz voller Müll (leere Flaschen, Scherben, Müll) hinterlassen. Auch ein Hinweisschild wurde beschädigt.
Die Polizei fährt deshalb verstärkt Streife in diesem Bereich.

g) Absage der Kärwe 2021
Auch in diesem Jahr kann die Kärwe leider Corona-bedingt nicht durchgeführt werden. Am Kärwesonntag findet nach dem ökumenischen Gottesdienst ein Platzkonzert der Stadtkapelle Weikersheim auf dem Marktplatz statt.

h) Biber-Rettungsaktion
Am 27.07.2021 wurde von Jugendlichen bei der Polizei gemeldet, dass ein Biber im alten Wehr am Vorbach festsitzt. Die Polizei hat das Landratsamt sowie den Stadtbauhof hierüber informiert. Der Bauhofleiter hat darauf bestanden, dass ein Biberbeauftragter hinzugezogen wird und vor Ort kommt. Die Rettungsmaßnahme wurde mit allen Beteiligten abgestimmt. Letztendlich wurde extra eine Treppe gebaut, die der Biber auch genutzt hat und über diese in die Freiheit zurückgekehrt ist.

 

2.) Klimaschutz Weikersheim
- Gast: Herr Jürgen Muhler, Energieagentur Main-Tauber-Kreis GmbH

Der Gemeinderat nimmt den Vortrag von Herrn Muhler über die Energieagentur Main-Tauber-Kreis GmbH, ihrer bisher erarbeiteten Ziele und die daraus abgeleiteten Maßnahmen sowie darüber hinaus auch über die umfangreichen Möglichkeiten der Beratung zur Kenntnis.

 

3.) Beschluss Friedhofsgebühren
- Satzung und Kalkulation

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. Der Gebührenkalkulation 28.06.2021 wird zugestimmt.
2. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Ermessensentscheidungen wird ausdrücklich zugestimmt.
3. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Friedhofsgebühren, wie in der Kalkulation vorgeschlagen, festgesetzt und in die Friedhofsgebührensatzung entsprechend aufgenommen.
4. Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Friedhofsatzung der Stadt Weikersheim mit Anlage (Gebührenverzeichnis) in der vorgelegten Fassung.

 

4.) Stilllegung der Kläranlage Elpersheim und Umbau zum Abwasserpumpwerk mit Neubau einer Abwasserdruckleitung nach Weikersheim
- Vergabe der Entwässerungs- / Straßenbau- und Abbrucharbeiten
- Vergabe der technischen Ausrüstung

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. Die Firma Anton Bokmeier GmbH aus 97980 Bad Mergentheim- Markelsheim wird mit den Entwässerungs- Straßenbau- und Abbrucharbeiten zum Umbau der Kläranlage Elpersheim mit einer Angebotssumme von 662.178,94 € beauftragt.
2. Die Firma Kuhn GmbH aus 74746 Höpfingen wird mit der technischen Ausrüstung zum Umbau der Kläranlage Elpersheim mit einer Angebotssumme von 214.129,33 € beauftragt.

 

5.) Sanierung der denkmalgeschützten Bogenbrücke und Umgestaltung der Anschlussbereiche in Haagen
- Vergabe der Brückensanierungs- und Straßenbauarbeiten

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Firma Michael Gärtner aus Eberbach wird mit den Brückensanierungs- und Straßenbauarbeiten an der Nepomukbrücke und dem Wohnumfeld Haagen mit einer Angebotssumme von 577.030,52 € beauftragt.

 

6.) Taubertalhalle Elpersheim
- Vergabe der Kücheneinrichtung

Der Gemeinderat beschließt bei 4 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich:
Die Firma Hötte Großküchen GmbH aus 48155 Münster wird mit der Lieferung und Einbau der Kücheneinrichtung für die Taubertalhalle Elpersheim mit einer Auftragssumme von 73.922,21 € beauftragt.

 

7.) Bauleitplanungen in Weikersheim
a) Bebauungsplan „Laukhuff-Areal“
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a BauGB

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Der Bebauungsplan „Laukhuff-Areal“ in Weikersheim wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt.

b) Bebauungsplan „Au & Franzengärten“ in Weikersheim
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a BauGB

Der Gemeinderat beschließt bei 2 Enthaltungen einstimmig:
Der Bebauungsplan „Au & Franzengärten“ in Weikersheim wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt.

c) Bebauungsplan „Neubronner Straße“ in Laudenbach
- geänderter Aufstellungsbeschluss nach § 13b BauGB

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. Der Bebauungsplan „Neubronner Straße“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss vom 17.12.2020 wird dahingehend geändert.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 27.07.2021 wird gebilligt.

 

8.) Bausachen
a) Nutzungsänderung eines Lebensmittelmarktes in einen Sonderposten-Markt
Humboldtstraße 4, Flst. Nrn. 709 und 709/1, Weikersheim

Der Gemeinderat beschließt bei 1 Enthaltung einstimmig:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt und das Einvernehmen hierzu hergestellt.

b) Neubau Wohnhaus mit Garage, Oberndorfer Weg 14,
Flst. Nrn. 269/8 und 269/9, Neubronn

Der Gemeinderat beschließt bei 2 Enthaltungen einstimmig:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt und das Einvernehmen hierzu hergestellt.
Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt.

 

9.) Vergabe von Straßennamen in Queckbronn
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Im Stadtteil Queckbronn werden folgende Straßennamen festgelegt:
- Queckbronner Straße
- Laudenbacher Weg
- Rohhofweg
- Dorfbrunnenweg
- Talweg
- Am Goldberg
- Schmiedstraße
- Karlsbergweg

 

10.) Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Weikersheim mbH
Beteiligungsbericht Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
- Der Lagebericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss 20209 wird mit einer Bilanzsumme von 6.161.017,93 Euro und einem Jahresergebnis in Höhe von 24.285,58 Euro festgestellt. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung (2021) vorgetragen.
- Dem vorliegenden Jahresabschluss 2020 wird das Einvernehmen des Gemeinderats erteilt.
- Der Geschäftsführung wird hiermit für das Geschäftsjahr 01.01. – 31.12.2020 Entlastung erteilt.

 

11.) Musikakademie Schloss Weikersheim
- Feststellung der Jahresrechnung 2020

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 – Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung – der Musikakademie Schloss Weikersheim wird wie folgt festgestellt:
1             Feststellung des Jahresabschlusses 2020                              Euro
1.1          Bilanzsumme                                                                   734.507,90
1.1.1       davon entfallen auf der Aktivseite auf
-              - das Anlagevermögen                                                     155.181,60
-              - das Umlaufvermögen                                                     578.995,48
-              - Rechnungsabgrenzungsposten                                              330,82
1.1.2       davon entfallen auf der Passivseite auf
-              - das Eigenkapital                                                            617.100,33
-              - die Rückstellungen                                                            9.580,93
-              - die Verbindlichkeiten                                                     106.576,64
-              - Rechnungsabgrenzungsposten                                           1.250,00
1.2          Jahresgewinn                                                                                 0
1.2.1       Summe der Erträge                                                        1.484.186,32
1.2.2       Summe der Aufwendungen                                            1.484.186,32
2.            Verwendung des Jahresergebnisses
               Das Jahresergebnis ist ausgeglichen.
3.           Entlastung der Betriebsleitung
              Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 01.01. – 31.12.2020 Entlastung erteilt.

 

12.) Annahme von Spenden an die Kommune
- Beschluss gemäß § 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Es werden 3 Großspenden in Höhe von insgesamt 2.100,00 € sowie 1 Kleinspende in Höhe von 30,00 € durch einstimmigen Beschluss angenommen.

Tagesordnung und Beschlüsse der GR-Sitzung vom 24. Juni 2021

Tagesordnung vom 24.06.2021

 

1.) Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Stadt
a) In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse

Fehlanzeige, was den Gemeinderat anbelangt. Dafür hat der Verwaltungsausschuss einstimmig entschieden, dass die Stadt Weikersheim für die gesamte Saison 2021 auf die Zahlung der Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie verzichtet.

b) Abrechnung der Stadtsanierungskulisse „Stadtkern III“ in Weikersheim
Die Abrechnung der Stadt wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart vollumfänglich anerkannt. Damit wurden 5.840.000 € zum Zuschuss erklärt. Dieser Summe liegen zuwendungsfähige Kosten von insgesamt 10.758.066 € zugrunde. Zudem ist die Förderquote von 54,3 % sehr beachtlich!

c) Zuwendung für städtische Maßnahmen im Bereich der Wasserversorgung
Weiter erhielt die Stadt gestern ganz offiziell den Zuwendungsbescheid nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft für die „Stilllegung der Kläranlage Elpersheim und Anschluss an die Kläranlage Weikersheim“. Bei zuwendungsfähigen Kosten/Ausgaben in Höhe von 1.223.800 € erhält die Stad eine Zuwendung von 979.000 €. Gleichzeitig wurde für die Umsetzung der Maßnahme ein Zeitrahmen bis zum März 2022 vorgegeben!

d) Freibad Neubronn geöffnet
Die Stadt hat ihre Hausaufgaben gemacht und das Freibad ist seit dem 10.06.2021 wieder geöffnet. Ein leidiges Thema war wieder der mit dem dortigen Eichenbestand verbundene Eichenprozessionsspinnerbefall: Hier erfolgte bereits eine „Säuberungsaktion“, indem die befallenen Bäume abgesammelt wurden.

e) Hallenbad Weikersheim ebenfalls wieder geöffnet
Auch das Hallenbad ist seit gestern wieder geöffnet, und zwar aufgrund der vorgegebenen maximalen Besucherzahlen zunächst nur für das öffentliche Baden im „Probebetrieb“ in Zeitslots, die online gebucht werden können. Außerdem kann die DLRG die Kinderschwimmkurse, die wegen der Corona-Pandemie abgebrochen werden mussten, nun zu Ende führen. Hierfür ein herzliches Dankeschön an die Weikersheimer DLRG für ihr Verständnis und die gute Zusammenarbeit! Es ist angestrebt, ab dem 15.09.2021 wieder zum „Normalbetrieb“ zurückzukehren.

f) Nutzung der Turnhallen
Die Turnhallen können durch die Schulen unter Beachtung der Hygienevorgaben wieder genutzt werden, allerdings sind die Duschen gesperrt. Ergänzend hierzu wird darauf verwiesen, dass auch die Freisportanlagen durch die Schulen genutzt werden können. Auch hier ist geplant, ab dem 15.09.2021 wieder zur Normalität überzugehen.

g) Baustellen und Straßensperrungen
Aktuell gibt es in Weikersheim diverse Straßensperrungen und Umleitungen, entweder temporär wegen der Filmaufnahmen oder wegen Baustellen wie bspw. die Vorbachbrücke oder die Schillerstraße. Bürgermeister Kornberger dankt den Bürgerinnen und Bürgern hierzu für ihr Verständnis und ihre Geduld.

h) Corona – weiter achtsam sein!
Die Indexzahlen in Land sowie im Landkreis sinken stetig und sind aktuell erstmal seit Langem wieder unter 10. Ab Montag gilt eine neue Corona-Verordnung. Trotzdem appelliert der Bürgermeister an alle, weiter „auf Sicht zu fahren“ und achtsam zu sein, auch im Hinblick auf die neue Delta-Variante.

 

2.) Einwohnerantrag nach § 20b der Gemeindeordnung
- Anhörung

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Der Gemeinderat der Stadt Weikersheim nimmt Kenntnis vom Vortrag der Bürgerinitiative „Klimastammtisch Weikersheim“.
Der Forderungskatalog sowie die finanziellen Auswirkungen aus dem Antrag des Klimastammtisches sind in die Beratungen zum Haushalt 2022 ff. aufzunehmen und über deren Umsetzung einzeln zu entscheiden.
In der Zwischenzeit wird die Verwaltung beauftragt, in Anlehnung an das von allen 18 Kommunen des Main-Tauber-Kreises unterschriebene „Integrierte Klimaschutzkonzept Main-Tauber-Kreis“ die kommunalen Daten/Strukturdaten für die Stadt Weikersheim zusammenzustellen.
Darüber hinaus gilt es, in umgehend unter Einbeziehung von Experten zu bildenden Arbeitsgruppen eine Energie- und Treibhausgasbilanz zu erstellen sowie die Potentiale und mögliche Szenarien zur Energie-/CO2-Einsparung aufzuzeigen.
Konkret sind die individuellen Klimaziele der Stadt Weikersheim qualitativ und quantitativ zu benennen und ein entsprechender Maßnahmenkatalog abzuleiten.
Die Arbeitsgruppen werden dem Gemeinderat regelmäßig über ihre Ergebnisse berichten.

 

3.) Kriterien für Freiflächen-Photovoltaik in Weikersheim
- Überarbeitung und Novellierung
  - Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Der Gemeinderat bestätigt das Kriterienpapier in der Fassung vom 24. Juni 2021 zur Abwägung über Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen.

 

4.) Bauleitplanung in Weikersheim
a) Bebauungsplan „Hätzenklinge“, Weikersheim-Nassau
- geänderter Aufstellungsbeschluss nach § 13b BauGB

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Für den im Entwurf vom 07.05.2021 dargestellten Bereich wird nach § 13 b BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan „Hätzenklinge 2“ im vereinfachten Verfahren aufgestellt.
Der Beschluss vom 17.12.2020 wird dahingehend geändert.

b) Einbeziehungssatzung Queckbronn West II
- Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf der Einbeziehungssatzung abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.
2. Die Einbeziehungssatzung „Queckbronn West II“ in Weikersheim-Queckbronn in der Fassung vom 24.06.2021 wird nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.

 

5.) Vergabe
- Errichtung einer WC-Anlage am ZOB Weikersheim

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Firma Bioline GmbH aus A-6075 Tulfes wird mit der Lieferung und Aufstellung einer selbstreinigenden Automatiktoilette für den ZOB Weikersheim mit einer Auftragssumme von 67.830,00 € beauftragt.

 

6.) Verwaltungsgebühren
- Beschluss Satzung und Kalkulation

Der Gemeinderat beschließt bei 2 Enthaltungen einstimmig:
1. Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 17. Mai 2021 wird zugestimmt. Sie liegt dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vor.
2. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 8) wird ausdrücklich zugestimmt.
3. Bei den ermittelten Gebührensätzen handelt es sich um Gebührenobergrenzen. Zugunsten der Verwaltungspraktikabilität sollen diese Sätze auf volle 50 Cent abgerundet werden.
4. Bei Fundsachen (Ziff. 8.1 – 8.3) soll eine nicht kostendeckende Gebühr festgesetzt werden.
5. Beim Amts- bzw. fachbereichsinternen Anteil des Gemeinkostenzuschlags wird eine Spannweite von 10-40 % empfohlen. Das Gremium setzt diesen Anteil im unteren Mittelbereich in Höhe von 20 % fest.
6. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Verwaltungsgebühren wie in der Kalkulation vorgeschlagen festgesetzt und in die Verwaltungsgebührensatzung entsprechend aufgenommen.
7. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 24.06.2021 einschließlich des Gebührenverzeichnisses.

 

7.) Kindertagesbetreuung
a) Elternbeiträge ab dem Kindergartenjahr 2021/2022

Der Gemeinderat beschließt bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung mehrheitlich:
Die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022 werden wie von der Verwaltung vorgetragen festgesetzt.

b) Beiträge für die Kernzeitbetreuung in den Grundschulen ab dem Schuljahr 2021/2022
Der Gemeinderat beschließt bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen mehrheitlich:
Die Beiträge für die Kernzeitbetreuung werden ab dem Schuljahr 2021/2022 wie von der Verwaltung vorgetragen festgesetzt.

 

8.) Neue Benutzungsordnung Komm.ONE
- Überleitung bestehende Regelwerke, vertragliche und sonstige rechtliche Beziehungen

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Änderung der neuen Benutzungsordnung und die damit verbundene Umstellung der bestehenden rechtlichen Regelwerke für die Begründung und Ausgestaltung der Benutzungsverhältnisse mit der Komm.ONE zu einem einheitlichen Standard zur Kenntnis. Er stimmt der Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der mit der Komm.ONE bestehenden vertraglichen und sonstigen rechtlichen Beziehungen zu.
2. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den BM, alle für die Vertragsanpassung mit Komm.ONE erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen und alle Maßnahmen und Handlungen durchzuführen, die zur Umsetzung der Ziff. 1. zweckmäßig sind. Hiervon ist insbesondere der Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages auf Basis der neuen Benutzungsordnung von Komm.ONE erfasst.

 

9.) Annahme von Spenden an die Kommune
- Beschluss gemäß § 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Es werden 3 Großspenden in Höhe von insgesamt 1.000,00 € sowie 5 Kleinspenden in Höhe von insgesamt 190,00 € durch einstimmigen Beschluss angenommen.

Tagesordnung und Beschlüsse der GR-Sitzung vom 20. Mai 2021

Tagesordnung vom 20.05.2021

1.) Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Stadt
a) In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse

Es gab keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse, die bekanntgegeben werden müssen.

b) Zuschuss für die Bergkirche Laudenbach
Bürgermeister Kornberger gratuliert der katholischen Kirchengemeinde Laudenbach, die aus dem Sonderprogramm des Bundes zum Denkmalschutz einen Zuschuss in Höhe von 260.000 € für die Bergkirche erhalten hat.

c) Zuschüsse für städtische Maßnahmen im Bereich der Wasserversorgung
Auch die Stadt kann sich über einen Zuschuss vom Land nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft in Höhe von 209.800 € für die Nachrüstung der Regenüberlaufbecken Tauberhöhe und Honsbronn sowie des Regenüberlaufs Laudenbach freuen.

d) Corona-Pandemie – Digitalisierung der Verwaltung
Es wurde ein Online-Tool für das Fundbüro eingerichtet, mit dem man nun über die Homepage der Stadt selbst nach verloren gegangenen Dingen suchen kann.
Außerdem ist nun die Terminvereinbarung im Rathaus online möglich; zudem wird bei der Terminbuchung nach Auswahl der benötigten Dienstleistung angezeigt, welche Unterlagen hierzu mitzubringen sind und was es kostet.

e) Corona-Pandemie – weitere Öffnungsschritte der städtischen Einrichtungen
Das Rathaus sowie die Tourist-Information sind ab dem 25.05.2021 wieder zu den bekannten Zeiten für Publikum geöffnet.
Die Vorbereitungen für die Öffnung des Freibades Neubronn sind in vollem Gange und je nach Witterung wird eine Öffnung im Zeitraum zwischen dem 03.06.2021 (Fronleichnam) und spätestens dem 18.06.2021 angestrebt.
Zum Hallenbad Weikersheim gibt es erste Überlegungen für das öffentliche Baden – ein konkreter Öffnungstermin kann momentan aufgrund der geltenden Bestimmungen aber noch nicht ins Auge gefasst werden. Die Schulen konnten das Bad für die Sportprüfungen ihrer Abschlussklassen bereits nutzen.
Die Stadtbücherei hat unter Beachtung des geforderten Hygienekonzepts auch wieder geöffnet.

f) Corona-Pandemie – Zusätzliches Testzentrum in Laudenbach
Über Familie Hohage vom Campingplatz „Schwabenmühle“ konnte in der alten Schule in Laudenbach ein weiteres Testzentrum eingerichtet und eröffnet werden, welches auch von allen Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden kann. Es ist bereits über Pfingsten in Betrieb und somit sind nun in Weikersheim an allen 7 Tagen der Woche Testungen möglich.

g) Kriterien zur Umsetzung von Freiflächen-Photovoltaik
Im Rahmen einer kleinen Klausurtagung haben Verwaltung und Gemeinderat ein Thesenpapier mit Kriterien erarbeitet. Hierzu bedurfte es vieler Abwägungs- und Formulierungsprozesse. Die Kriterien werden im Amtsblatt sowie auf der Homepage der Stadt veröffentlicht. Die Bürgerinnen und Bürger können sich hierüber informieren und haben weiter 4 Wochen Zeit, dazu Rückmeldung zu geben. Danach soll das Thesenpapier im Gemeinderat öffentlich aufgerufen und als künftiger Handlungsleitfaden angeboten werden.

h) 5-Sterne-Radwanderweg in Weikersheim
Im Schulterschluss mit der Stadt, dem Landkreis sowie der Touristikgemeinschaft "Liebliches Taubertal" gilt es, die 5-Sterne zu verteidigen. Hierzu arbeitet man konkret an der Verbesserung eines Streckenabschnitts von der neuen Brücke bei Schäftersheim bis zum Planetenweg in Weikersheim.
In diesem Zusammenhang wird auch der Pioniersteg mit ins Auge gefasst.

 

2.) Einwohnerantrag nach § 20b der Gemeindeordnung
- Feststellung der Zulässigkeit und weiteres Vorgehen

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. Der von der Bürgerinitiative „Klimastammtisch Weikersheim“ am 26.04.2021 gestellte Einwohnerantrag „Weikersheim braucht einen Klimaaktionsplan!“ erfüllt die formalen Voraussetzungen des § 20b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg. Der Gemeinderat stellt die Zulässigkeit des Einwohnerantrags fest.
2. Die Angelegenheit wird innerhalb von 3 Monaten in einer Sitzung des Gemeinderats oder des zuständigen beschließenden Ausschusses behandelt. In dieser Sitzung werden die Vertrauensleute des Einwohnerantrags angehört.

 

3.) Grundstücksfonds Baden-Württemberg
- Kommunalfonds Wohnraumoffensive Baden-Württemberg
  - Abschluss eines Grundstücksbevorratungsvertrages

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. Die Stadt bekennt sich zu den Grundzügen der Wohnraumoffensive Baden-Württemberg. Vor diesem Hintergrund soll 30 % der realisierbaren Bruttogeschossfläche im Gebiet „Am Planetenweg, Teil II und III“ dem bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung gestellt werden.
2. Dem Grundstücksbevorratungsvertrag zwischen der Stadt Weikersheim und dem Land Baden-Württemberg sowie der Anlage zum Grundstücksbevorratungsvertrag und dem Anhang zum Angebotsvertrag wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Grundstücksbevorratungsvertrag mit dem Land BW, (vertreten durch die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH) zu unterzeichnen.

 

4.) Stadtsanierung Weikersheim
- Gesamtörtliches Entwicklungskonzept - Vergabe

Der Gemeinderat beschließt bei 2 Enthaltungen einstimmig:
1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung gemeinsam mit der Kommunalentwicklung die zwingend geforderten Vorarbeiten zur Neuaufnahme in ein Programm der Städtebaulichen Erneuerung umzusetzen.
2. Dem Angebot der Kommunalentwicklung vom 23. März 2021 wird zugestimmt und die Verwaltung ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.

 

5.) Finanzzwischenbericht Mai 2021
Der Gemeinderat nimmt den von der Verwaltung vorgestellten Finanzzwischenbericht zur Kenntnis.

 

6.) Vergabe von Straßennamen
- Bachgärten Schäftersheim

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die bestehenden Feldwege Flst. 208 und Flst. 235 in Schäftersheim erhalten die Bezeichnung „Bachgärten“.

 

7.) Löschwasserbehälter Tauberhöhe
- Stahlbetonarbeiten

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe der Betonarbeiten an die Firma Farmbau, Langenburg, zum Angebotspreis von 35.688,10 €.

 

8.) Bundestagswahl am 26.09.2021
- Information über die Festlegung der Wahlbezirke und Wahllokale

Die Verwaltung gibt bekannt, dass die Abgrenzung der 10 Wahlbezirke sowie die Bildung von 1 Briefwahlbezirk wie bei der Landtagswahl vom 14.03.2021 erfolgt; lediglich die Briefwahl wird aus organisatorischen Gründen vom Rathaus Weikersheim in das Gymnasium Weikersheim verlegt.

 

9.) Bürgermeisterwahl 2021
a) Festsetzung des Tags der Wahl und einer etwaigen Neuwahl

Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Als Wahltag wird der Sonntag, 07.11.2021 und für eine eventuelle Neuwahl der Sonntag, 28.11.2021, festgelegt.
b) Stellenausschreibung
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den von der Verwaltung als Entwurf vorgelegten Text der Stellenausschreibung.
c) Festsetzung des Endes der Einreichungsfrist
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Als letzter Tag der Einreichungsfrist für Bewerbungen wird der Montag,11.10.2021, festgelegt.
d) Bewerbervorstellung
Der Gemeinderat beschließt bei 1 Gegenstimme mehrheitlich:
Eine öffentliche Bewerbervorstellung wird ggf. auf Freitag, den 29.10.2021 terminiert.
Ob tatsächlich eine Bewerbervorstellung stattfinden werden wird, entscheidet der Gemeinderat in seiner Oktobersitzung am 21.10.2021.
e) Bildung des Gemeindewahlausschusses
Der Gemeinderat beschließt im Wege der Einigung die folgende Besetzung des Gemeindewahlausschusses:
Vorsitzender:                                          Norbert Beck
Stv. Vorsitzender:                                    Jürgen Vossler
Beisitzer:
- Für die CDU-Fraktion:                            Peter Rösch und Hans-Joachim Haas (stv.)
- Für die Freie Wähler Vereinigung:          Jürgen Vossler und Wolfgang Heiligers (stv.)
- Für die Fraktionsgemeinschaft             
  SPD/Unabhängige Bürger:                    Oliver Gutöhrlein und Hildegard Buchwitz-Schmidt (stv.)  
f)  Festlegung der Stimmbezirke
Die Verwaltung informiert darüber, dass die Stimmbezirke den Wahlbezirken bei der Bundestagewahl am 26.09.2021 entsprechen.

 

10.) Annahme von Spenden an die Kommune
- Beschluss gemäß § 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Es werden 1 Großspende in Höhe von 2.500,00 € sowie 2 Kleinspenden in Höhe von insgesamt 125,00 € durch einstimmigen Beschluss angenommen.

Der Gemeinderat hat in seiner Klausurtagung am 7. Mai 2021 das Thema Freiflächen Photovoltaik behandelt

Es wurden die nachfolgenden Kriterien für Freiflächen Photovoltaik erstellt, die hiermit bekannt gemacht werden:

Tagesordnung und Beschlüsse der GR-Sitzung vom 29. April 2021

Tagesordnung vom 29.04.2021

 

1.) Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Stadt

a) In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse
Es gab keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse, die bekanntgegeben werden müssen.

b) Corona-Pandemie – Berichte zum Schulbetrieb
Frau Rektorin Ballas-Mahler vom Gymnasium und Herr Rektor Pflüger von der Gemeinschaftsschule geben einen aktuellen Bericht zum Schulbetrieb unter Corona-Bedingungen ab.
So kommen die Abiturienten und die Abschlussklassen komplett in die Schulen, die anderen Schüler werden abwechselnd je zur Hälfte in der Schule und online zuhause unterrichtet. Alle Schüler und Lehrer wurden bereits mehrfach getestet; die Ergebnisse waren alle negativ.
Bürgermeister Kornberger ergänzt, dass die Stadt mittlerweile rund 13.300 Test-Kits an die Weikersheimer Schulen und Kindergärten ausgegeben hat.

c) Corona-Pandemie – Landesbeteiligung an den Elternbeiträgen
Das Land zahlt den Städten und Gemeinden einen zweckgebundenen Betrag zur Entlastung der Träger von Kindertagesbetreuungseinrichtungen, die während der coronabedingten Schließzeiten vom 11.01. bis 22.02.20121 die Elternbeiträge erlassen haben. Die Stadt Weikersheim erhält hierfür einen Betrag von 28.104,61 €.

d) Haushaltserlass 2021
Bürgermeister Kornberger gibt den Haushaltserlass des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis vom 29.03.2021 zum Haushalt der Stadt Weikersheim für das Haushalts- bzw. Wirtschaftsjahr 2021 bekannt.

e) Einwohnerantrag des Klimastammtischs Weikersheim
Der dem Bürgermeister am 26.04.2021 übergebene Einwohnerantrag wird von der Verwaltung aktuell auf seine Zulässigkeit geprüft. Konkret werden die Unterschriftslisten kontrolliert. Anschließend wird der Antrag in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 20. Mai 2021 aufgerufen, damit der Gemeinderat formell über seine Annahme beschließen kann. Die weitere Beratung und Entscheidung im Gemeinderat wird noch vor den Sommerferien erfolgen.

f) Information über aktuelle Baumaßnahmen

  • Schillerstraße: Die Baumaßnahmen laufen einvernehmlich und nach Plan
  • Bismarckstraße/Drosselweg: Die Firma Boller ist hier termintreu
  • Parkplatz Heiliges Wöhr: Nach dem Abbau der „Statthalle“ wurde die Fläche wieder asphaltiert und mit Markierungen versehen. Zudem wurden die Randzonen mit Blühsamen eingesät.
  • Bergkirche Laudenbach: Auch hier wurden Markierungsarbeiten für die Besucher durchgeführt.
  • Biotopverbund Blühflächen und Blühwiesen: Gemeinsam mit den Stadtgärtnern wurde ein Biotopverbund bzw. eine Biotopvernetzung für Blühflächen und Blühwiesen angelegt. Dies ist nun bspw. in der Klinge im Lerchenweg anzutreffen und der Bürgermeister stellt ergänzend hierzu fest, dass diese Flächen dann nicht gemäht werden („das gehört dann so!“)

g) Neue Spielgeräte für den Generationentreff
Im Generationentreff in der Nachbarschaft der Kita „Schatzinsel“ wurde der Kletterturm mit Rutsche durch so genannte „Chill-Sitze“ ersetzt.

h) Boule-Platz im Stadtpark
Aufgrund einer Anregung aus der Bürgerschaft hat der Bürgermeister die Idee aufgegriffen, im Stadtpark einen Boule-Platz zu planen.
Hierzu hat er bereits die Schlossverwaltung als Eigentümer des Grundstücks angeschrieben und um eine Genehmigung gebeten. Sobald sie vom zuständigen Amt Vermögen und Bau aus Heilbronn vorliegt, kann an die Umsetzung dieses tollen Projekt gegangen werden. Hierfür stehen auch Fördermittel/Spenden zur Verfügung.

i) Defibrillator in der Sparkasse
Im Vorraum der Filiale der Sparkasse Tauberfranken am Marktplatz wurde ein Defibrillator angebracht. Dieser Standort bietet sich durch seine 24/7-Öffnung an und der Bürgermeister dankt der Sparkasse Tauberfranken für ihr Entgegenkommen sowie für ihre Spende.

j) Stellvertretender Kreisbrandmeister
Für den südlichen Teil unseres Landkreises wurde Kommandant Jürgen Friedel vorgeschlagen. Er übernimmt dieses Amt kommissarisch bereits ab dem 01.05.2021 und seine formelle Wahl im Kreistag wird voraussichtlich im Juni erfolgen. Dies ist für die Stadt Weikersheim ein tolles Signal und gleichzeitig Anerkennung des großen Einsatzes von Herrn Friedel sowie dessen Kameradinnen und Kameraden.

k) Toilettenanlage Heiliges Wöhr
Das öffentliche WC im Heiligen Wöhr wird Corona gerecht ab dem 1. Mai wieder geöffnet.

l) Heimatbrief
Der Heimatbrief, der sich nach wie vor großer Beliebtheit erfreut, ist aktuell neu aufgelegt worden und kann gegen eine Schutzgebühr von 5 € in der Tourist-Information am Marktplatz erworben werden.

m) Zuhörer bei Gemeinderatsitzungen
Corona bedingt ist die Zahl der Zuhörer bei den öffentlichen Gemeinderatssitzungen zahlenmäßig begrenzt und daher eine Voranmeldung beim Vorzimmer des Bürgermeisters erbeten. Hierbei erfolgen die Zusagen streng nach der Reihenfolge der Anmeldungen und es gibt keine Auswahl bzw. Bevorzugung Einzelner durch die Verwaltung.

 

2.) Förderung der Biodiversität durch Blühflächen und Biodiversitätspfade
Gast: Frau Nadine Herbrand, RP Stuttgart, Fachberaterin für Biodiversität

Der Gemeinderat nimmt die von Frau Herbrand vorgestellte Präsentation zur Kenntnis.

 

3.) Breitbandversorgung – Geplante innerörtliche Erschließung
FTTH-Netzausbau in Weikersheim
Gast: Herrn Arno Maruszczyk, BBV Deutschland GmbH

Der Gemeinderat nimmt die von Herrn Maruszczyk vorgestellte Präsentation zur Kenntnis.

 

4.) Feuerwehr Weikersheim
- Beschaffung einer Drehleiter DLAK 18/12 für die Abteilung Weikersheim
  - Vergabe

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Auftrag der Neubeschaffung einer Drehleiter DLAK 18/12 für die Freiwillige Feuerwehr Weikersheim mit einer Gesamtinvestition von 516.795,15 € (abzüglich einer Zuwendung des Landes Baden-Württemberg von 193.000 € sowie des Landkreises von 39.000 €) wie folgt durchzuführen:
- Los 1 (Fahrgestell/Aufbau): Fa. Magirus GmbH, Ulm, zum Angebotspreis von 494.349,80 €
- Los 2 (Beladung): Fa. Magirus GmbH, Ulm, zum Angebotspreis von 22.445,35 €
Darüber werden weitere Ausgaben in Höhe von 3.000 € für unvorhergesehene und sinnvolle technische Verbesserungen während der Bauphase (z.B. durch Neuentwicklungen in der Aufbau- oder Gerätetechnik) bereitgestellt. Vergaberechtlich ist dies unbedenklich.

 

5.) Bebauungsplan Lucianwiesen, Weikersheim
- Erlass einer Veränderungssperre

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. Die Satzung über die Veränderungssperre „Lucianwiesen“ (Anlage 1) wird nach §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Gemeindeordnung (GemO) beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über die Veränderungssperre ortsüblich bekannt zu machen.

 

6.) Bebauungsplan „Bachgärten, Flst. Nrn. 203 und 204“, Gemarkung Schäftersheim
- Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.
2. Der Bebauungsplan „Bachgärten, Flst. Nrn. 203 und 204“ in Weikersheim-Schäftersheim in der Fassung vom 20.04.2021 wird nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 20.04.2021 werden nach § 74 LBO in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.

 

7.) Bausachen
a) Neubau von zwei Doppelhaushälften mit je 2 Wohneinheiten und 8 Stellplätzen, Sonnenstraße 31, Flst. Nr. 3963, Weikersheim

Dem Bauvorhaben sowie den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird bei 2 Enthaltungen einstimmig zugestimmt und das Einvernehmen hierzu hergestellt.

b) Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit je 6 Wohneinheiten und Garagen sowie Stellplätzen, Drosselweg 2, 4, 6, Flst. Nr. 1883/1, Weikersheim
Dem Bauvorhaben sowie der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird einstimmig zugestimmt und das Einvernehmen hierzu hergestellt.

 

8.) Gutachterausschuss Main-Tauber-Süd
- Bestellung der örtlichen Vertreter

Der Gemeinderat schlägt durch einstimmigen Beschluss für die Besetzung des Gemeinsamen Gutachterausschuss Main-Tauber-Süd bei der Stadt Bad Mergentheim als örtliche Vertreter folgende Personen vor:
Hochbau:
Herr Jürgen Vossler, Weikersheim
Frau Sylvia Thomas, Stadtbauamt Weikersheim (Stellvertreterin)

Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke:
Herr Norbert Beck, Weikersheim
Herr Klaus Wagner, Queckbronn (Stellvertreter)

 

9.) Jagdangelegenheiten
- Nachtrag zum Pachtvertrag für das Jagdrevier Weikersheim II

Der Gemeinderat stimmt dem Ausscheiden von Frau Heike Göttfert und dem alleinigen Weiterführen des Jagdpachtvertrags des Jagdbogens „Weikersheim II“ durch Herrn Marc Müller ab dem 01.05.2021 einstimmig zu.

 

10.) Annahme von Spenden an die Kommune
- Beschluss gemäß § 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Es werden 7 Großspenden in Höhe von insgesamt 5.950 € sowie eine Kleinspende von 50 € durch einstimmigen Beschluss angenommen.

Tagesordnung und Beschlüsse der GR-Sitzung vom 25. März 2021

Tagesordnung vom 25.03.2021

 

1.) Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Stadt

a) In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse
Es gab keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse, die bekanntgegeben werden müssen.

b) Corona-Pandemie – Testzentrum in der Alten Turnhalle Weikersheim
Das Testzentrum in der Alten Turnhalle wird sehr positiv angenommen und nachgefragt; in der ersten Woche wurden 241 Personen getestet, davon waren 2 positiv; in der 2. Woche wurden 282 Personen getestet. Der Bürgermeister dankt hierzu insbesondere Frau Kammleiter mit ihren beiden Teams der Weikersheimer Apotheken, die das Testzentrum betreiben. Weiter gilt sein Dank allen Bürgerinnen und Bürgern, die dieses Angebot nutzen sowie der Weikersheimer Ärzteschaft, den Kindertageseinrichtungen sowie allen kommunalen Einrichtungen für ihr besonderes Engagement in dieser für alle schwierigen Zeit.

c) Stadtbücherei Weikersheim – Besondere Angebote
Seinen Respekt zollt Bürgermeister Kornberger auch Frau Stock mit ihrem Bücherei-Team, denn sie beweisen, dass man auch in Pandemiezeiten durchaus kreativ sein kann.
Auf die Saatgutbörse wurde sogar der Bayerische Rundfunk aufmerksam und brachte in seinem Hörfunkprogramm Bayern 1 darüber einen Bericht mit einem Interview.
Weiter wird die Stadtbücherei ab dem 01.04.2021 die Nutzung der Brockhaus Digital Plattform anbieten und damit geprüftes Wissen zum Nachschlagen.

d) Gymnasium Weikersheim – Alumni-Spendenlauf nach Tokio gewonnen
Im Namen der Stadt gratuliert der Bürgermeister dem Gymnasium Weikersheim, dass in einer Gemeinschaftsaktion mit seiner erfolgreichen Teilnahme den Spendenlauf nach Tokio und damit eine Wette gegen den IOC-Präsidenten, Herrn Dr. Thomas Bach, gewonnen hat, verbunden mit einer Spende in Höhe von 5.000 € zur Beschaffung von Sportgeräten.

e) Baustellen in Weikersheim
Bürgermeister Kornberger informiert über aktuelle Baustellen in Weikersheim und dankt den betroffenen Anliegern sowie den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Zusammenhang für ihr Verständnis:
- Bismarckstraße: Umbau Regenüberlauf mit Bau eines zusätzlichen Schachts
- Bahnhofstraße: Nadelöhr, da hier der Kanalanschluss in die Schillerstraße hergestellt werden muss. Nach Ostern wird dort wieder alles frei sein und es keine Hindernisse mehr geben
- Schillerstraße: Während der Baumaßnahme bietet die Stadt den Bewohnern Parkplätze in der Schulstraße auf dem ehemaligen Zink-Areal an
- L1001: Die Strecke zwischen Laudenbach/Haagen und Vorbachzimmern ist vom 06.04.21 bis 11.04.2021 für Restarbeiten letztmalig voll gesperrt
- Alte Schäftersheimer Straße: Der Kanal erhält einen „Inliner“
- Tauberbrücke in Schäftersheim: Die Brücke wird ab dem 12.04.2021 in Abstimmung und im Einvernehmen mit der Flurneuordnungsverwaltung erneuert. Während der Bauzeit können Radler und Fußgänger bald die parallele Eisenbahnbrücke benutzen, die eigens dafür in einer Gemeinschaftsaktion mit dem Ortschaftrat Schäftersheim, der Freiwilligen Feuerwehr und dem THW-Ortsverband Igersheim gerichtet wird.
- Baumaßnahme Haagen in Verbindung mit der Flurneuordnung: Wegeverbreiterung, Radweg und Wohnumfeld bis zur Brücke

f) Aktion „1000 Bäume für 1000 Kommunen“
Die Stadt Weikersheim hat sich an der Aktion des Gemeindetags Baden-Württemberg beteiligt und hierzu 16.630 Bäume neu gepflanzt, davon 16.130 im Wald.

g) Kriminalstatistik 2020
Lt. der aktuellen Statistik kann festgestellt werden, dass Weikersheim immer sicherer wird. Die Zahl der Delikte ging gegenüber dem Vorjahr um rund 35 % zurück und die Aufklärungsquote der Polizei betrug 69 %.

 

3.) Feststellung der Jahresrechnung 2019
a) kameraler Haushalt
b) Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
c) Eigenbetrieb Wasserversorgung
d) Musikakademie Schloss Weikersheim

Der Gemeinderat stimmt den vorstehend genannten Bestandteilen der von der Verwaltung vorgestellten Jahresrechnung 2019 jeweils einstimmig zu.

 

4.) Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Weikersheim mbH
- Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
- Der Lagebericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss 2019 wird mit einer Bilanzsumme von 6.332.536,59 Euro und einem Jahresergebnis in Höhe von -46.401,13 Euro festgestellt. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung (2020) vorgetragen.
- Dem vorliegenden Jahresabschluss 2019 wird das Einvernehmen des Gemeinderats erteilt.
- Der Geschäftsführung wird hiermit für das Geschäftsjahr 01.01. – 31.12.2019 Entlastung erteilt.

 

5.) Beteiligungsberichte der Stadt Weikersheim 2019
Der Gemeinderat nimmt die von der Verwaltung vorgetragenen Beteiligungsberichte zur Kenntnis.

 

6.) Abrechnung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen „Stadtkern III“
- Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Weikersheim „Stadtkern III“ vom 28.10.2003 mit allen Änderungen

Der Gemeinderat fasst bei einer Enthaltung einstimmig folgende Beschlüsse:
1. Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Stadtkern III“ wird wie vorgetragen beschlossen
2. Die Satzung wird ortsüblich bekannt gemacht
3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Aufhebungssatzung mitzuteilen und hierbei die von der Aufhebungssatzung betroffenen Grundstücke aufzuführen

 

7.) Vergaben
a) Bauernhalle Schäftersheim, Schreinerarbeiten

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Firma Pommert aus Weikersheim-Schäftersheim wird mit den Schreinerarbeiten für die Bauernhalle Schäftersheim mit einer Auftragssumme von 41.479,59 € beauftragt.

b) Taubertalhalle Elpersheim, Außenanlagen
Los 1: Beton- u. Maurerarbeiten
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Firma Johann Stumpf aus 97980 Bad Mergentheim wird mit den Beton- und Mauerarbeiten an der Außenanlage der Taubertalhalle Elpersheim (Los 1) mit einer Auftragssumme von 88.772,10 € beauftragt.

Los 2: Garten- u. Landschaftsbau
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Firma Garten Brenner aus 97990 Weikersheim wird mit den Garten- und Landschaftsbauarbeiten an der Außenanlage der Taubertalhalle Elpersheim (Los 2) mit einer Auftragssumme von 118.459,11 € beauftragt.

Los 3: Vegetationstechnische Arbeiten
Der Gemeinderat beschließt bei einer Enthaltung einstimmig:
Die Firma Garten-Stahl aus 97944 Boxberg wird mit den vegetationstechnischen Arbeiten an der Außenanlage der Taubertalhalle Elpersheim (Los 3) mit einer Auftragssumme von 52.760,92 € beauftragt.

c) Taubertalhalle Elpersheim, Installation Photovoltaikanlage
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Fa. Energieanlagen Beck GmbH aus 97990 Weikersheim-Elpersheim wird mit der Lieferung und Montage der PV-Anlage für die Taubertalhalle Elpersheim mit einer Auftragssumme von 64.480,32 € beauftragt.

 

8.) Flurbereinigungsverfahren Elpersheim (Wald)
- hier: Gemeindegrenzänderung zu Niederstetten

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Gemeindegrenze nach § 58 Abs. 2 FlurbG zwischen der Stadt Weikersheim und der Stadt Niederstetten im Bereich des Rüsselhäuser Wegs zu. Grundlage ist die Karte vom 18.02.2021.

 

9.) Annahme von Spenden an die Kommune
- Beschluss gemäß § 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Es werden 14 Großspenden in Höhe von insgesamt 10.500,00 € durch einstimmigen Beschluss angenommen.

Tagesordnung und Beschlüsse der GR-Sitzung vom 25. Februar 2021

Tagesordnung vom 25.02.2021

 

1.) Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Stadt

a) In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse
Es gab keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse, die bekanntgegeben werden müssen.

b) Corona-Pandemie – Impftermine für Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher
Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 23.02.2021 mitgeteilt, dass der vorstehend genannte Personenkreis ab sofort Impftermine vereinbaren kann. Von diesem Angebot haben bereits einige Personen Gebrauch gemacht.

c) DigitalPakt Schule – Zuschuss zur Anschaffung von Leihgeräten für Lehrkräfte
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat mitgeteilt, dass die Stadt Weikersheim als Schulträger ein festgelegtes Budget in Höhe von 47.462 € zur Anschaffung von Leihgeräten für Lehrkräfte zur Verfügung erhält.

d) Rückbau der Bodenplatte der „Statthalle“ im Heiligen Wöhr
Die aktuell noch vorhandene Bodenplatte der Übergangshalle im auf dem Großparkplatz im Heiligen Wöhr wird bis zur KW 10, also bis zum 12.03.2021, entfernt. Danach wird die Fläche vorbereitet und anschließend asphaltiert. Zum Schluss werden je nach Witterung, evtl. nach Ostern, die Markierungsarbeiten durchgeführt, damit der Platz wieder als Parkfläche genutzt werden kann.

e) Generatortausch im Blockheizkraftwerk beim Schulzentrum
Der Generator im Blockheizkraftwerk beim Weikersheimer Schulzentrum wurde ausgetauscht und das BHKW ist seit Dienstag wieder in Betrieb.

 

2.) Kindertagesbetreuung
- Erlass von Elternbeiträgen in kommunalen Einrichtungen während der pandemiebedingten Schließung

Der Gemeinderat beschließt bei einer Enthaltung einstimmig:
Die Elternbeiträge in den kommunalen Kindertageseinrichtungen und Kindergärten sowie für die außerschulischen Betreuungsangebote in den Grundschulen werden für die Monate Januar und Februar erlassen.
Für die Notbetreuung werden Beiträge auf der Grundlage der vertraglich vereinbarten Beträge nach der tageweisen Inanspruchnahme erhoben.
Den Trägern der kirchlichen Einrichtungen wird diese Vorgehensweise ebenso empfohlen. Eine Gleichbehandlung der Elternschaft ist dringend zu empfehlen.

 

3.) Bebauungsplan „Werbeanlagen Weikersheim“
- Erlass einer Veränderungssperre

Die Satzung über eine Veränderungssperre wird nach §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Gemeindeordnung (GemO) einstimmig beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über die Veränderungssperre ortsüblich bekannt zu machen.

 

4.) Bausachen
a) Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage Typ Enercon E-138 EP3 E2, Nabenhöhe 131 m, Rotordurchmesser 138,25 m, 4,2 MW, Flst. Nr. 486, Gewann Beim Tröglesstein, Gemarkung Neubronn

Dem Bauvorhaben wird bei einer Enthaltung einstimmig zugestimmt und das Einvernehmen hierzu hergestellt.

b) Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage Typ Nordex N117, Nabenhöhe 141 m, Rotordurchmesser 117 m, Nennleistung 3,6 MW, Flst. Nr. 480, Gewann Heide, Gemarkung Neubronn
Dem Bauvorhaben wird bei drei Enthaltungen einstimmig zugestimmt und das Einvernehmen hierzu hergestellt.

c) Zwei Mobilställe mit Außenscharraum für 220 Legehennen, div. Flurstücke, Gemarkung Laudenbach
Dem Bauvorhaben wird einstimmig zugestimmt und das Einvernehmen hierzu hergestellt.

 

5.) Annahme von Spenden an die Kommune
- Beschluss gemäß § 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Es werden vier Großspenden in Höhe von insgesamt 1.600,00 € durch einstimmigen Beschluss angenommen.

Tagesordnung und Beschlüsse der GR-Sitzung vom 28. Januar 2021

Tagesordnung vom 28.01.2021

 

1.) Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Stadt

a) In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse
Es gab keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse, die bekanntgegeben werden müssen.

b) Eilentscheidung des Bürgermeisters nach § 43 Abs. 4 GemO
- Abschluss eines Betriebsführungsvertrages mit der TauberPhilharmonie AöR
Bürgermeister Kornberger gibt bekannt, dass er am 30.12.2020 nach einer Vorberatung im Ältestenrat am Vortag per Eilentscheidung einen Betriebsführungsvertrag der Stadt Weikersheim mit der TauberPhilharmonie AöR abgeschlossen hat. Dies war aus steuerlichen Gründen noch im Jahr 2020 erforderlich geworden und konnte daher nicht bis zur nächsten regelmäßigen Gemeinderatssitzung aufgeschoben werden.

c) Programmentscheidung ELR
Die Stadt Weikersheim erhält aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Zuschüsse in Höhe von insgesamt 433.167 €; dies ist der dritthöchste Förderbetrag für eine Kommune im Landkreis; dies hat die Verwaltung sehr gefreut!
Konkret wurden Maßnahmen in den Ortschaften Elpersheim und Schäftersheim bedacht.

d) Corona-Schutzimpfungen – ehrenamtliche Unterstützung für ältere Bürgerinnen und Bürger
Die Verwaltung hat Überlegungen dahingehend angestellt, das bürgerschaftliche Engagement aufzurufen, um zu gewährleisten, dass alle älteren Bürgerinnen und Bürger ihren Impftermin in den Impfzentren Rot am See und Bad Mergentheim wahrnehmen können. Konkret soll ein Kleeblatt der besonderen Art dahingehend aufgespannt werden, dass das Taxiunternehmen Schuler, die DRK-Ortsgruppe Weikersheim die Stadt und die Freiwillige Feuerwehr Weikersheim ihre Fahrdienste anbieten werden. Die Stadt wird hierzu in Kürze nähere Informationen bekanntgeben.

 

2.) Haushalt 2021 der Stadt Weikersheim
a) Haushaltssatzung und Haushaltsplan (doppisch) und mittelfristige Finanzplanung
b) Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung
c) Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung
d) Wirtschaftsplan der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Weikersheim mbH
e) Wirtschaftsplan der Musikakademie Schloss Weikersheim

Der Gemeinderat beschließt den Haushalt 2021 der Stadt Weikersheim mit den vorstehend genannten Einzelplänen wie folgt: a) Haushaltssatzung und Haushaltsplan (doppisch) einstimmig und mittelfristige Finanzplanung bei 3 Enthaltungen einstimmig; b) – e) jeweils einstimmig.

 

3.) Landtagswahl 2021
- Information über die Festlegung der Wahlbezirke und Wahllokale
Die Verwaltung gibt bekannt, dass die Abgrenzung der 10 Wahlbezirke sowie die Bildung von 1 Briefwahlbezirk wie bei den Kommunalwahlen am 26.05.2019 erfolgt.
Da die Landtagswahl unter Corona-Bedingungen stattfinden werden wird, hat die Verwaltung dies bei der Vorbereitung bereits entsprechend berücksichtigt.  So wurden u.a. für alle Wahlhelfer FFP2-Schutzmasken und für die Wahlräume Hygieneschutzwände angeschafft. Weiter werden die einige Wahlräume in größere Räumlichkeiten verlegt und die Wahlberechtigten über die Wahlbekanntmachung bzw. ihre Wahlbenachrichtigungen hierüber entsprechend informiert.

 

4.) Kindertagesbetreuung
- Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung ab dem Kindergartenjahr 2021/2022

Der Gemeinderat stimmt der Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung sowie den geplanten Maßnahmen wie von der Verwaltung dargestellt einstimmig zu.

 

5.) Bebauungsplan „Bachgärten“ Weikersheim-Schäftersheim
- Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Der Entwurf des Bebauungsplans „Bachgärten“ in der Fassung vom 28.01.2021 wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt sowie die Unterlagen im Internet eingestellt (§ 4a Abs. 4 BauGB).

 

6.) Ersatzneubau Tauberbrücke Schäftersheim
- Vergabe

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Brückenbauarbeiten werden an die Fa. Lührs GmbH aus Kreuzwertheim zum Angebotspreis von 492.611,50 € einschließlich Mehrwertsteuer vergeben.

 

7.) Annahme von Spenden an die Kommune
- Beschluss gemäß § 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Es werden 2 Großspenden in Höhe von insgesamt 900,00 € und eine Kleinspende von 20,00 € durch einstimmigen Beschluss angenommen.

 

Dunaföldvár und Weikersheim Städtepartnerschaft

 

Die Stadt Weikersheim pflegt seit Jahren intensive partnerschaftliche Beziehungen zu ihrer Partnerstadt Dunaföldvár in Ungarn. Die Unterzeichnung der Vereinbarung über die Gründung einer Städteparnterschaft zwischen der Stadt Weikersheim und der Stadt Dunaföldvár erfolgte in Dunaföldvàr am 17. April 1993 und in Weikersheim am 14. August 1993 jeweils im Rahmen eines Festaktes.

88 Kilometer südlich von Budapest gelegen ist Dunaföldvár, (zu deutsch Donaufeldburg) mit seiner Donaubrücke ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt zwischen der ungarischen Tiefebene und Transdanubien. Viele besuchen den Ort wegen seiner romantischen, stillen Buchten an der Donau und wegen der Burg, dem Wahrzeichen der Stadt. Andere suchen an den Thermalquellen Dunaföldvàrs Heilung von Erkrankungen des Bewegungsapparates. Die Stadt hat 9.300 Einwohner und bildet geographisch die Mitte Ungarns. Die Bevölkerung arbeitet vor allem in der Landwirtschaft mit Getreide-, Obst- und Weinbau. Die Industrie ist wegen des benachbarten Standortes Dunaújvàros (Donauneustadt) weniger bedeutend als das kleine und mittlere Gewerbe.

Neben der Landwirtschaft hat der Fremdenverkehr große Bedeutung für die Stadt. Das touristische Standbein soll gestärkt werden, parallel zum wirtschaftlichen Aufbau, der aber klar Vorrang hat.

2018 feierten die Städte ihre 25jährige Partnerschaft.