Förderprogramm zum Schnitt von Steuobstbäumen

Streuobstbäume auf Wiese
©Bild von Franz W. auf Pixabay

Nachmeldungen möglich

Gefördert wird der fachgerechte Schnitt von großkronigen, starkwüchsigen und in weiträumigen Abstand stehenden Streuobstbäumen ab dem 3. Standjahr mit einer Stammhöhe von mindestens 1,40 m, die sich auf Flurstücken im Außenbereich auf Flächen innerhalb Baden-Württembergs befinden.

Nicht gefördert werden Streuobstbäume in Hausgärten, auf Flurstücken mit Hausgartencharakter oder auf Flächen auf denen Ökokonto- oder Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden. Zudem sind Brennkirschen und Walnussbäume zur Förderung nicht zugelassen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Bäume müssen innerhalb der zweijährigen Laufzeit des Förderprogramms einmal fachgerecht geschnitten werden. Jeder Schnitt wird voraussichtlich mit 18 € gefördert. Im Falle einer Überzeichnung des Programms kann sich dieser Betrag eventuell reduzieren.

Die Stadt Weikersheim bietet die Beteiligung an einem Sammelantrag an.

Auch bisherige Teilnehmer müssen sich wieder anmelden. Benötigt werden die Flurstücksnummer, die Anzahl der Bäume, und eine Detailkarte/Luftbild auf der die geförderten Bäume markiert sind. Jeder Teilnehmer muss eine Einverständniserklärung zur Einhaltung der Richtlinien unterzeichnen.

Leider ist die Anmeldefrist sehr kurzfristig, so dass sich Interessenten bis spätestens 12. Juni 2026 bei der Stadtverwaltung Weikersheim.

Michalea Bauer