Landtagswahl Baden-Württemberg am 8. März 2026

Die Wählerinnen und Wähler in Baden-Württemberg werden am 8. März 2026 zur Wahl des 18. Landtags für Baden-Württemberg aufgerufen.

Der Landtag ist das Parlament des Bundeslandes und entscheidet über wichtige politische Themen, Gesetze und den Haushalt des Landes.

Die Wahlen finden in der Regel alle fünf Jahre statt, zuletzt am 14. März 2021.

Briefwahl

Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung). 

Wir bieten für Sie hier die Beantragung eines Wahlscheins über folgenden Link an:

Briefwahlunterlagen beantragen

Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post bzw. per Amtsboten zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an die unten angegebene E-Mail-Adresse einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben. 

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Herr
Linus Müller

Öffentliche Bekanntmachungen zur Landtagswahl

Die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Weikersheim zur bevorstehenden Landtagswahl werden an dieser Stelle in Kürze eingestellt.

Informationen in leichter Sprache