Erklärung zur Barrierefreiheit
Herzlich willkommen auf unserer Internetseite.
Die Stadt Weikersheim ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Stadt Weikersheim, erreichbar unter www.weikersheim.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
b) Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Formulare
- Dokumente
- Videos ohne Untertitel
- Bilder ohne Beschreibung
- Andere Internetseiten, auf die ein Link führt
- Ein Link ist eine Verknüpfung zu einer anderen Internetseite.
Was ist noch nicht barrierefrei?
b) Unverhältnismäßige Belastung
Zurzeit werden keine spezifischen Inhalte aufgrund unverhältnismäßiger Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG ausgenommen. Sollten solche Ausnahmen in Zukunft geltend gemacht werden, werden sie hier ergänzt.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
Keine Angaben
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27. Januar 2026 erstellt.
Zur Erstellung der Erklärung wurde eine Selbstbewertung nach den Anforderungen der BITV 2.0 durchgeführt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 27. Januar 2026 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie können etwas auf unserer Internetseite nicht verstehen, nicht lesen, nicht hören oder nicht bedienen?
Dann melden Sie es uns bitte. Wir helfen Ihnen gerne.
Die Schlichtungsstelle
Wir haben nach 4 Wochen noch nicht geantwortet?
Dann können Sie die Schlichtungsstelle kontaktieren. Das kostet nichts.
