Gutachterausschuss & Bodenrichtwerte
Der Gutachterausschuss erstellt Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie über Rechte an Immobilien.
Seit dem 01.01.2021 wurden die Aufgaben der Wertermittlung von der Stadt Weikersheim an den gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Bad Mergentheim übertragen.
Ablauf Grundstücksbewertung
Für die Wertermittlung eines Grundstücks können Sie einen Antrag bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Rathaus Bad Mergentheim stellen. In Ihrem Antrag müssen Sie Ihre Berechtigung dazu darlegen. Teilen Sie auch mit, welches Grundstück beziehungsweise welches Recht an welchem Grundstück Sie bewertet haben möchten.
Alle weiteren Informationen können Sie dem Beiblatt auf der Homepage der Stadt Bad Mergentheim (siehe Link unten) entnehmen.
- der Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht (Wertermittlungsstichtag)
- die rechtlichen Gegebenheiten
- die tatsächlichen Eigenschaften des Grundstückes und die sonstige Beschaffenheit
- die Lage des Grundstücks
Für das Gutachten ist ein Ortstermin erforderlich, bei dem auch eine Innenbegehung erfolgt. Der Termin wird mit dem Antragsteller abgestimmt. Es sollten möglichst alle Räume zugänglich sein.
Weitere Informationen zum Gutachterausschuss und Antragstellung
Bodenrichtwerte
Zur Ermittlung der wertbestimmenden Faktoren führt der Gutachterausschuss eine sogenannte Kaufpreissammlung. Diese enthält die Ergebnisse der Auswertung aller Kaufverträge und sonstiger Urkunden über Eigentumsübertragungen. Gemäß § 196 BauGB in Verbindung mit § 12 (3) Gutachterausschussverordnung sind die Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg verpflichtet, mindestens zum Ende eines jeden geraden Kalenderjahres flächendeckend Bodenrichtwerte zu ermitteln.
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Bodenwerte je Quadratmeter für Gebiete mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen. In bebauten Gebieten werden die Bodenrichtwerte nach dem Wert ermittelt, der für den Boden in unbebautem Zustand anzusetzen wäre. Diese Richtwerte sind keine Verkehrswerte, sondern dienen der Transparenz des Grundstücksmarktes und sind eine wichtige Grundlage für die Verkehrswertermittlung. Die Ermittlung der Bodenrichtwerte basiert auf der Kaufpreissammlung der letzten zwei Jahre und spiegelt somit das aktuelle Marktgeschehen wider.
Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-BW
Gesetzliche Grundlage und Ablauf
Die gesetzliche Grundlage bildet § 192 des Baugesetzbuches (BauGB), wobei die Aufgaben der Gutachterausschüsse in den §§ 193 ff. BauGB geregelt sind. Die Ermittlung des Verkehrswertes eines bebauten oder unbebauten Grundstücks kann aus unterschiedlichen Gründen erforderlich sein, wie etwa bei einem geplanten Verkauf oder einer Vermögensauseinandersetzung. Der Verkehrswert ist der Preis, der zum Zeitpunkt der Wertermittlung (dem sogenannten "Wertermittlungsstichtag") im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar wäre. Dieser Wert ist im Baugesetzbuch definiert und entscheidend für Grundstückswertermittlungen im städtebaulichen Bereich.
Der Gutachterausschuss besteht aus einem Vorsitzenden und weiteren ehrenamtlichen Gutachtern. Die Mitglieder verfügen über Fachkenntnisse und Erfahrung in der Wertermittlung von Grundstücken und anderen Immobilien. Der Vorsitzende fungiert zudem als Repräsentant des Gutachterausschusses. Zusätzlich gehört mindestens ein Bediensteter der zuständigen Finanzbehörde mit Erfahrung in der steuerlichen Bewertung zum Ausschuss.
