Arbeitsschutz - Unfallanzeige einreichen
Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsunfälle ihrer Arbeitnehmer zu melden, wenn der Unfall eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen oder den Tod eines Arbeitnehmers zur Folge hat.
Zuständige Stelle
Zuständige Stelle ist die für den Arbeitsschutz zuständige Gewerbeaufsicht. Im Main-Tauber-Kreis ist dies das Landratsamt.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- der Betriebssitz bzw. die Betriebsstätte befindet sich im Main-Tauber-Kreis
- für den Betrieb ist immissionsschutzrechtlich weder das Regierungspräsidium Stuttgart nach das Landesbergamt zuständig
Verfahrensablauf
Die Anzeige ist binnen drei Tagen nach Kenntnisnahme vom Unfall durch den Arbeitsgeber oder seinen Bevollmächtigten zu erstatten.
Tödliche Unfälle, Massenunfälle und Unfälle mit schwerwiegenden Gesundheitsschäden sind sofort dem zuständigen Unfallversicherungsträger und der Gewerbeaufsicht zu melden.
Ist nach dem Arbeitsunfall mit einer Arbeitsunfähigkeit zu rechnen, so muss der Verletzte einen Durchgangsarzt aufsuchen. Darauf müssen Sie als Arbeitgeber wie auch der erstbehandelnde Arzt hinweisen. Ein Durchgangsarzt ist Facharzt für Chirurgie oder Orthopädie. Er verfügt über eine unfallmedizinische Ausbildung und besondere Kenntnisse in der Begutachtung und Behandlung von Unfallverletzungen. Der Durchgangsarzt entscheidet auf Grund des Befundes, ob die weitere Behandlung durch ihn selbst oder durch einen Kassenarzt erfolgen soll.
Fristen
Die Anzeige ist binnen drei Tagen nach Kenntnisnahme vom Unfall durch den Arbeitsgeber oder seinen Bevollmächtigten zu erstatten.
Tödliche Unfälle, Massenunfälle und Unfälle mit schwerwiegenden Gesundheitsschäden sind sofort dem zuständigen Unfallversicherungsträger und der Gewerbeaufsicht zu melden.
Erforderliche Unterlagen
Das erforderliche Formular erhält der Arbeitgeber bei dem für seinen Betrieb zuständigen Unfallversicherungsträger (z.B. Berufsgenossenschaft, Unfallkasse).
Unterliegt das Unternehmen der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht (bei landwirtschaftlichen Betrieben nur soweit sie Arbeitnehmer beschäftigen), ist ein Exemplar an die für den Arbeitsschutz zuständige Gewerbeaufsicht zu senden.
Sie können das Formular bzw. den Onlineservice Ihres zuständigen Unfallversicherungsträgers nutzen und dem Landratsamt eine Kopie hiervon zusenden.
Kosten
keine
Hinweise
Wer erhält die Unfallanzeige sonst noch?
- ein Exemplar bleibt zur Dokumentation im Betrieb
- ein Exemplar erhält der Betriebsrat/Personalrat (falls vorhanden) und ist von diesem gegenzuzeichnen
- weitere Exemplare gehen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt
Versicherte Personen sind auf Ihr Recht hinzuweisen, dass sie eine Kopie der Unfallanzeige verlangen können.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der DGUV unter dem Stichwort Unfallanzeige.
Rechtsgrundlage
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
- § 193 Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer
Freigabevermerk
Dieser Text wurde am 17. August 2026 durch das Umweltschutzamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis freigegeben.
